Antworten auf die wichtigsten Fragen So wird Laub korrekterweise entsorgt
Hilden · Der erst Herbststurm ist über NRW hinweggefegt und hat jede Menge Laub von den Bäumen geschüttelt. Was jetzt zu tun ist.
Der erste Herbststurm ist diese Woche über NRW hinweggefegt - und hat schon jede Menge Laub von den Bäumen geschüttelt. Aber das ist ja erst der Anfang. Laubentsorgung ist jedes Jahr für Stadt und Hausbesitzer eine große Herausforderung. Wohin also mit dem ganzen Laub? Und was muss ich als Hausbesitzer in Hilden beachten? Was Bürger wissen müssen.
Wann gilt Laub als Verschmutzung?
Nicht jederzeit und überall kann für eine laubfreie Stadt gesorgt werden, sagt die Stadt Hilden. Herbstlaub wird nach ihrer Auskunft erst dann als Verschmutzung angesehen, wenn eine größere Menge Laub insbesondere bei feuchtem Wetter eine Rutschgefahr darstellt.
Wie ist die rechtliche Lage?
Das Straßenreinigungsrecht kennt kein Verursacherprinzip - der jeweils Reinigungspflichtige, so schreibt es die Stadt in einem Merkblatt, hat z.B. Äste und Laub vollständig zu entfernen und zu entsorgen. Laub von kommunalen Straßenbäumen auf dem Gehweg ist vom Grundstückseigentürme ebenso aufzunehmen wie die Blätter der Privatbäume auf der Fahrbahn durch die städtische Kehrmaschine.
Was muss der Anlieger leisten?
Die Gehwege müssen in Hilden von den Anliegern so sauber gehalten werden, dass eine Unfallgefahr ausgeschlossen ist. Die Reinigung ist nach Bedarf, mindestens jedoch 14-täglich durchzuführen, wobei Kehricht und sonstige Abfälle sofort zu entfernen sind.
Welche Versicherungen treten im Schadensfall ein?
Wer zur Miete wohnt, ist in der Regel vertraglich verpflichtet, für den Herbstputz auf dem Bürgersteig zu sorgen. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Doch selbst wenn dies im Mietvertrag schriftlich festgehalten ist, bleiben Eigentüme in der Pflicht, die regelmäßige und ordnungsgemäße Reinigung zu kontrollieren. Wenn nach einem Sturz auf nassem Laub Schadenersatz geltend gemacht wird, tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung von Mieter oder Eigentümer ein. Besitzer von selbst genutzten Eigenheimen schützt ebenfalls die Privathaftpflichtversicherung.
Wo soll das Laub vom Privatgrundstück hin?
Auf keinen Fall darf Laub aus den Vorgärten in Hilden auf Gehwege oder Straßen einschließlich Rinnsteinen und Kanaleinläufen gekehrt werden. Herbstlaub wird – wenn eine Eigenkompostierung nicht möglich ist – über die Biotonnen abgeholt bzw. täglich auf dem städtischen Bauhof als Grünabfall kostenlos entgegen genommen. Darauf weist die Stadt hin.
Wie kann das Laub entsorgt werden?
Grundsätzlich kann das Laub über die Biotonne entsorgt werden. Man kann das Laub auch zwischenlagern und nach und nach über die Biotonne entsorgen.
Was ist der städtische Laubsack?
Wenn die Entsorgung über die Biotonne allein nicht ausreicht, bietet die Stadt Hilden den städtischen Laubsack an. Für 1 Euro kann von Oktober bis Dezember ein 120 Liter Laubsack aus reißfestem Papier auf dem Hildener Wertstoffhof, Auf dem Sand 31, erworben und zur Bioabfuhr an die Straße gestellt werden. Damit kann das Biotonnenvolumen aufgestockt werden. Die städtischen Laubsäcke müssen bis 7 Uhr morgens am Straßenrand bereitstehen. Sie dürfen nicht schwerer als 15 Kilo sein und müssen mit einer kompostierbaren Kordel verschlossen sein.
Welche Alternativen gibt es zur Entsorgung?
Alternativ kann Laub auch montags bis samstags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr auf dem Hildener Wertstoffhof kostenlos abgegeben werden.
Ist Verbrennen eine Option?
Auch wenn diese Art der Entsorgung eine zündende Idee zu sein scheint: Sie ist in der Regel verboten. Außerdem hat sie auch unangenehme Nebeneffekte. Aufgrund des hohen Wassergehalts raucht und stinkt brennendes Laub, außerdem wird Feinstaub freigesetzt.
Wie räumt die Stadt das Laub auf den Straßen?
Die Stadt setzt zur Herbstzeit eine zusätzliche Kehrmaschine in Straßen mit großen Baumbestand ein.
Weitere Informationen und Anfragen unter Telefon 721732 oder per Mail an bauhof@hilden.de