Die Satdt Krefeld hat nach einigem hin und her Grafiken veröffentlicht, die klar erkennbar machen, wo ein Bußgeld droht, sobald kein Mund- und Nasenschutz getragen wird In diesen Zonen gilt die Maskenpflicht
Da Krefeld seit Montag bei der Corona-Inzidenz über der kritischen Marke von 50 liegt, gilt an vielen Orten im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht. Zum Beispiel in der Fußgängerzone. Wo genau diese Zonen anfangen und enden, ist aber offensichtlich in rechtlich eindeutiger Weise schwer zu definieren.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat bei seinen Kontrollen der Maskenpflicht am Dienstag insgesamt acht Bußgeldverfahren eingeleitet. In der Fußgängerzone mussten die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes insgesamt 205 Personen ansprechen, da gegen die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen der Innenstadt verstoßen wurde. In sechs Fällen wurde laut der Stadt ein Bußgeldverfahren eingeleitet, 50 Euro waren jeweils fällig. Trotz der Ansprache durch den Ordnungsdienst zeigten sich die sechs Personen wohl weiterhin nicht einsichtig und legten keine Mund-Nasen-Bedeckung an. Weiterhin wurde die Einhaltung der Maskenpflicht in den Ladenlokalen kontrolliert. In einem Ladenlokal wurden zwei Kunden ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen. Auch sie erwartet nun ein Bußgeld der Stadt in Höhe von 50 Euro. Red