Tierschutz im Kreis Viersen Freigänger müssen kastriert werden

Kreis Viersen · Vom kommenden Jahr an müssen Halter von Freigänger-Katzen ihre Tiere kastrieren lassen. Die Politik im Kreis Viersen brachte jetzt eine entsprechende Verordnung auf den Weg. Was Katzenbesitzer wissen müssen.

Halter von Freigängerkatzen werden bald verpflichtet, diese kastrieren zu lassen. 

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Eine mögliche Kastrations- und Registrierungspflicht von freilaufenden Katzen beschäftigt die Politik im Kreis Viersen seit mehr als drei Jahren — im Jahr 2022 soll eine entsprechende Verordnung kommen. Dann müssen Halter von Freigänger-Katzen ihre Tiere kastrieren lassen, sonst drohen Strafgelder. Bislang haben nur zwei kreisangehörige Kommunen eine entsprechende Katzenschutzverordnung: die Stadt Willich und die Gemeinde Niederkrüchten.

Im Mai 2018 beantragte die SPD-Fraktion eine ordnungsbehördliche Verordnung des Kreises mit einem Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für Freigänger-Katzen aus Privathaushalten. Doch um eine Katzenschutzverordnung erlassen zu können, müssen konkrete Daten erhoben werden. Diese Daten legte die Kreisverwaltung in der  jüngsten Sitzung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ordnung und Rettungswesen nun vor.

In der Vorlage werden die Leiden der Katzen, Streifgebiete unkastrierter Katzen und die Bildung sogenannter „Katzenhotspots“ festgehalten. Außerdem wurde beschrieben, dass mit dem Erlass einer Katzenschutzverordnung freilaufende Katzen vor erheblichen Leiden, Schmerzen und Schäden geschützt werden sollen, indem sie kastriert und gechipt werden.

Aus einem Katzenpärchen werden in drei Jahren rund 400 Tiere

Ein Katzenpärchen wirft in der Regel zweimal im Jahr fünf bis sieben Junge. Pro Wurf überleben, laut Katzenpyramide der Katzennothilfe, im Durchschnitt drei Jungtiere, die sich ebenfalls weiter vermehren. Nach drei Jahren kann aus einem Katzenpaar bereits eine Population von rund 400 Tieren erwachsen. Eine hohe Populationsdichte der Tiere sorge für erhebliches Tierleiden unter den Katzen: Sie leiden Hunger, haben Krankheiten und vermehren sich ungehindert weiter, was zu immer mehr Elend führt. Ein Kreislauf, der nur durch die Kastration gebrochen werden kann.

„Um Fortpflanzungsketten konsequent unterbrechen zu können und die bestehende Vermehrung freilebender Katzen zu reduzieren, kann der unkontrollierte, freie Auslauf unkastrierter Katzen durch eine Katzenschutzverordnung verboten werden“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Der Ansatz „Einfangen, Kastrieren, Kennzeichnen, Freisetzen“ führe nachweislich zu stabilen Gruppen mit mittelfristig abnehmenden Tierzahlen und einer Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere.

Aber auch Katzenbesitzer, die ihren Vierbeinern unkontrollierten Freigang gewähren wollen, werden mit einer entsprechenden Verordnung dazu verpflichtet, diese zuvor kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Der Kreisausschuss beauftragte jetzt die Verwaltung einstimmig, für die nächste Ausschusssitzung eine entsprechende Katzenschutzverordnung nach dem Tierschutzgesetz vorzubereiten.

Der Verein Notfelle Niederrhein geht von rund 10 000 streunenden Katzen im Kreis Viersen aus. Im vergangenen Jahr habe der Verein 300 streunende Katzen kastrieren lassen, in diesem Jahr sollen es bis Ende Dezember bis zu 600 werden. Möglich machen das Spenden und Fördergelder, beispielsweise von der Stadt Viersen.

„Wir erhalten jeden Tag eine Meldung  über eine tragende Katze“, sagt Heike Neuser, Vorsitzende des Vereins Notfelle Niederrhein. Dann werde man aktiv, nehme das Muttertier auf, sorge für  die Kastration des Nachwuchses, wenn es soweit ist, lasse die Tiere chippen und registrieren. In Viersen, Brüggen, Nettetal  und Schwalmtal unterhält der Verein diverse Futterstellen, Vereinsmitglieder nehmen Katzen und Kater in Pflege. Die Probleme mit den streunenden Katzen nähmen im Kreis Viersen aber zu, so Neuser. Der Verein hatte deshalb im März eine Petition für eine Kastrationspflicht von Freigänger-Katzen im Kreis Viersen gestartet, mehr als 4000 Unterschriften kamen innerhalb von drei Monaten zusammen.

Auch in Niederkrüchten wurden die Probleme so groß, dass sich die Ordnungsbehörde der Gemeinde zum Eingreifen gezwungen sah. Das sahen die Politiker in Niederkrüchten auch so: Seit 1. September ist dort die Katzenschutzverordnung in Kraft. In Willich gibt es seit 2016 eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen, sie müssen auch gechippt werden. Hinzukommen könnte dort bald auch die Pflicht, die Tiere nicht nur chippen, sondern auch registrieren zu lassen. Der politische Beschluss dazu steht noch aus.