Geisel-Drama Kölner Geiselnehmer hätte abgeschoben werden können
Köln · Der Geiselnehmer von Köln ist Anfang 2015 über Tschechien in die EU eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt. Eigentlich hätte er abgeschoben werden können, wenn das Bundesamt für Migration nicht einen Fehler gemacht hätte.
Der Geiselnehmer von Köln hätte offenbar vor drei Jahren abgeschoben werden können, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eine entsprechende Frist nicht versäumt hätte. Nach Informationen der Zeitung "Kölner Stadt-Anzeiger" verpasste es das Bamf, den Syrer rechtzeitig nach Tschechien zu überstellen, wo er Anfang 2015 in die EU eingereist war und auch einen Asylantrag gestellt hatte.
Nach seiner Weiterreise nach Deutschland beantragte der Mann im März 2015 erneut Asyl. Gemäß dem Dublin-Abkommen, wonach das EU-Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Flüchtling erstmals registriert wurde, hätte Deutschland den Syrer nach Prag zurücküberstellen müssen. Laut der Zeitung soll das Bamf die entsprechende Frist aber versäumt haben. Danach sei eine Rücküberführung nicht mehr möglich gewesen.
Am 12. Juni 2015 wurde der heute 55-Jährige als Flüchtling anerkannt, seit Juli 2015 lebte er in Köln. Das Bamf in Nürnberg gab laut "Kölner Stadt-Anzeiger" zunächst keine Stellungsnahme zu den Informationen ab.
Der 55-Jährige hatte am Montag in einem Schnellrestaurant im Hauptbahnhof von Köln einen Brandanschlag verübt und dabei eine Jugendliche schwer verletzt. Anschließend nahm er in einer benachbarten Apotheke eine Angestellte als Geisel. Ein Spezialkommando der Polizei überwältigte ihn schließlich, dabei wurde er durch Schüsse der Beamten lebensgefährlich verletzt. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe schließt ein terroristisches Motiv für die Tat nicht aus.