23-Jähriger soll Mitbewohner bestohlen haben

Der junge Mann steht deshalb derzeit vor Gericht.

Foto: Golsch, Nikolas (nigo)

Krefeld. Fünfmal soll ein 23-jähriger Krefelder an drei Tagen im März 2016 seine Mitbewohner in einem Wohnhaus für Menschen mit geistiger Behinderung an der Benrader Straße bestohlen haben. Wegen dieser Anklagevorwürfe muss er sich seit Dienstag vor dem Amtsgericht Krefeld verantworten.

Mehrmals soll der Angeklagte Geldkassetten aus den Zimmern der Bewohner entwendet haben, um sie bei sich zu leeren. In diesen Behältern wurde das private Bargeld aufbewahrt.

Außerdem habe er bei einem Schrank die Rückwand abgeschraubt, um an eine weitere Geldkassette zu gelangen. Dabei soll er laut Anklage Beträge zwischen 16 und 70 Euro erbeutet haben, insgesamt knapp 250 Euro. Der Angeklagte gab die Vorwürfe zwar zu, sagte aber auch: „Jemand hat mich genötigt das zu machen.“

Ein Freund aus einem Nachbarhaus habe Geld gebraucht und der hätte ihn angestiftet. Der hätte ihm auch den Schraubenzieher gegeben und ihm Schläge angedroht, wenn er den Beutezug nicht unternehmen würde. Er wisse aber schon, dass man das nicht dürfe, fragte ihn daraufhin die Richterin.

Auch sein Verteidiger sagte dem jungen Mann noch einmal eindringlich, dass er sich bei den Betreuern melden soll, wenn er unter Druck gesetzt wird. „Denn der Freund sitzt jetzt nicht hier, sondern sie.“

Dieser Freund, der inzwischen wohl ein ehemaliger ist, hatte bei der Polizei alles abgestritten. Vielmehr sei der Angeklagte zu ihm gekommen und habe mit seinem Geld angegeben. Er habe ihn zum Einkaufen in einem Supermarkt eingeladen und wollte ihm 50 Euro übergeben, die er nicht annehmen wollte.

Die Juristen im Gerichtssaal kamen zu dem Schluss, dass unter anderem dieser Mann als Zeuge gehört werden müsse. Genauso wie Betreuer der Einrichtung, die möglicherweise etwas zur Glaubwürdigkeit der Beteiligten sagen können. Daher soll der Prozess zu einem späteren Zeitpunkt neu angesetzt werden.