Namensgebung Die Krux mit den Babynamen

Eltern haben die Möglichkeit, ein Gutachten erstellen zu lassen — doch die Standesämter können in eigenem Ermessen entscheiden.

Foto: Uwe Schinkel

Krefeld. Krefelda, der Wunschname einer kosovarischen Familie für deren neugeborenes Töchterlein, sorgte vor kurzem in den Sozialen Medien für Diskussionen. Das Standesamt Krefeld hatte selbigen abgelehnt, weil er nicht zulässig sei. Die Namenberatungsstelle (NBS) des Namenkundlichen Zentrums an der Universität Leipzig hingegen gibt grünes Licht für „Krefelda“.

Dort findet man, dass andere Standesämter flexibler seien. Krefelda als Vorname ist im Grunde vergleichbar mit Doppelnamen à la Anna-Lena und Co. Die Sprachwissenschaftlerin Gabriele Rodríguez, Fachberaterin „Vornamen“ und Gutachterin an der NBS, erklärt: „Wenn die Eltern sich an uns gewandt hätten, hätten wir sicherlich ein positives Gutachten zum Vornamen Krefelda erstellt.“

Wie an die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden, können sich Eltern bei Problemen zur Namenswahl an die Leipziger Experten wenden und ein Gutachten zum gewünschten Vornamen erstellen lassen. Zum Krefelder Fall bei dem die Eltern, die aus Dank für den herzlichen Empfang in der Seidenstadt, ihr Kind Krefelda nennen wollten, erklärt die Gutachterin: „Im Internationalen Namenshandbuch sind ‚Kre’ und ‚Felda’ als weibliche Vornamen aufgeführt.“ Ein öffentliches Vornamengesetz gibt es nicht. Bei der Wahl eines Vornamens müssen drei Kriterien erfüllt sein: „Der Name muss — auch bei Neubildungen — als solcher erkennbar und geschlechtseindeutig sein sowie dem Wohl des Kindes entsprechen“, erläutert die Expertin der Leipziger Uni.

Und alle diese Kriterien sieht die Sprachwissenschaftlerin im vorliegenden Fall erfüllt. Denn, so Gabriele Rodríguez: „Durch die Endung -elda ist dies eindeutig gegeben, dass man Krefelda als weiblichen Vornamen versteht. Und das Wohl des Kindes sehe ich durch diese Vornamenswahl auch nicht negativ belastet. Viele Standesämter verweisen jedoch an uns, und wir erstellen ein Gutachten“, so Rodríguez. Was bei Familien mit Zuwanderungshintergrund jedoch auch berücksichtigt werden müsse, sind die jeweiligen kulturellen Hintergründe.

Die Familie des kleinen Mädchens, das nun Elda heißen soll, stammt aus dem Kosovo. Rodríguez erläutert: „Im Kosovo ist es üblich, neue Namen nach Ortsbezeichnungen, Landschaften oder Flüssen zu bilden.“ Wenn Eltern mit der Entscheidung eines Standesamtes zur Namenswahl nicht einverstanden sind, können sie demnach ein entsprechendes Gutachten in Auftrag geben.

Liegt ein positives Gutachten zum gewünschten Vornamen vor, dann muss sich das Standesamt aber nicht zwangsläufig beugen. „Gutachten sind Empfehlungen und Entscheidungshilfen. Das Sagen hat das Standesamt“, sagt Gabriele Rodríguez.

Aber hier ist für Eltern nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Sie können Einspruch einlegen. Gabriele Rodríguez: „In diesem Falle prüft die Standesamtaufsichtsbehörde als übergeordnete Instanz, ob die Ablehnung korrekt war. Wenn dem so ist, kann der Standesbeamte angewiesen werden, den Vornamen einzutragen.“

Als allerletzte Möglichkeit bleibt natürlich noch der gerichtliche Weg. Und im Falle des kleinen Mädchens, das nun doch Krefelda heißen könnte? „Für deren Eltern gibt es grundsätzlich die Möglichkeit der Korrektur oder Namensänderung aufgrund eines wichtigen Grundes. Und dieser ist hier eindeutig gegeben“, befindet die Gutachterin. Und dann könnte die kleine Elda als Krefelda demnächst auch mit ihren Fußabdrücken im Goldenen Buch der Stadt Krefeld verewigt sein und Oberbürgermeister Frank Meyer die Ehrenpatenschaft übernehmen.

So geschehen bei den chinesischen Geschwistern „Frei“ und „Berg“, deren Eltern mit der Namenswahl für ihre Kinder der sächsischen Stadt Freiberg danken wollten. In Sachsen war dies kein Problem. Gabriele Rodríguez: „Frei ist im Buch der internationalen Namen aufgeführt. Berg, der Vorname des Mädchens, ist zwar ein männlicher Vorname. Aber in Verbindung mit einem weiblichen, chinesischen Vornamen war die Namenswahl kein Problem.“

Der „Fall Krefelda“ stellt in Krefeld einen Einzelfall dar. „Es hat in den vergangenen Jahren keinen ähnlichen Fall gegeben“, so Sprecher Manuel Kölker.