Kommunalwahl in Meerbusch Wahl unter besonderen Bedingungen

Meerbusch · . (Red) Wenn am Sonntag mehr als 45 000 Meerbuscher zur Kommunalwahl aufgerufen sind, sorgen 240 ehrenamtliche Wahlhelfer für einen reibungslosen Ablauf. Aktuell werden die Ausstattungen der einzelnen Wahllokale, etwa Wahlurnen, Sichtschutz für die Wahlkabinen, Hygieneartikel, Wählerverzeichnisse und die jeweiligen Stimmzettel zusammengestellt.

Kistenweise Briefwahlunterlagen: Andrea Sarabi (l.), Holger Reith (r.) und deren Team vom Meerbuscher Wahlamt haben viel zu tun.

Foto: Stadt Meerbusch

Zudem werden die Wahlvorstände geschult.

In diesem Jahr haben, auch wegen der Corona-Pandemie, viele bereits per Briefwahl gewählt. „Die rund 12 700 Briefwahlunterlagen haben wir für den Wahlsonntag nach Stimmbezirken vorsortiert. Ausgezählt werden diese, genau wie die Stimmzettel, die in den einzelnen Wahllokalen ausgefüllt werden, aber erst am Wahltag ab 18 Uhr“, sagt Holger Reith, Leiter des Meerbuscher
Wahlamtes.

In den Wahllokalen gelten besondere Hygiene- und Abstandsregelungen. So ist die Personenzahl in den Wahllokalen begrenzt, weshalb es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend, auch die Wahlhelfer tragen diesen, beziehungsweise Visiere. Zudem sollte der eigene Kugelschreiber für das Ausfüllen der Stimmzettel mitgebracht werden. Hier ein Überblick über das, was sonst noch zu beachten ist:

Wann wird gewählt?

Gewählt wird am Sonntag, 13. September, in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, wird zusätzlich am Sonntag, 27. September, ebenfalls in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr gewählt.

Was wird gewählt?

Bei den Kommunalwahlen 2020 werden in Meerbusch neben dem Stadtrat und dem Bürgermeister auch der Landrat des Rhein-Kreis Neuss sowie der Kreistag gewählt. Menschen mit ausländischen Wurzeln können darüber hinaus den Integrationsrat wählen. Da Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage nicht erneut antritt, wird es in Meerbusch in jedem Fall einen neuen Bürgermeister geben. Insgesamt sechs Kandidaten stellen sich für das Amt zur Wahl. Falls keiner der Bürgermeister- und/oder Landratskandidaten die absolute Mehrheit erreicht, käme es zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen am 27. September zur Stichwahl.

Wer ist wahlberechtigt?

Für die Kommunalwahl wahlberechtigt sind alle Meerbuscher Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 16 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Meerbusch haben und die deutsche Staatsbürgerschaft beziehungsweise die eines EU-Landes haben. Auch für die Integrationsratswahl muss man mindestens 16 Jahre alt sein, seit 16 Tagen seinen Hauptwohnsitz in Meerbusch haben und sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Teilnehmen dürfen an der Wahl Ausländer nach dem Ausländergesetz; EU-Bürgerinnen und –Bürger; Deutsche, die noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen oder die die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten haben; Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erhalten haben, sowie Aussiedler.

Wo wird gewählt?

Insgesamt gibt es in Meerbusch 24 Wahlbezirke mit 27 Stimmbezirken, dementsprechend 27 Wahllokale. Die Wahllokale sind in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf der Wahlbenachrichtigung steht das Wahllokal, in dem gewählt werden muss. Wegen der Corona-Pandemie sind sieben Wahllokale umgezogen, da die alten Räume zu beengt waren. Auf der Homepage der Stadt gibt es einen Wahllokalfinder.

Was muss ich in Zeiten↓↓
von Corona beachten?

Beim Besuch des Wahllokals ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Zudem gelten auch hier die Schutzabstände von 1,50 Metern. Da gegebenenfalls der Zugang zum Wahllokal geregelt werden muss, damit sich nicht zu viele Wähler gleichzeitig in den Räumen aufhalten, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Ratsam ist, sich seinen eigenen Kugelschreiber zum Ausfüllen der Stimmzettel mitzubringen. Im Außenbereich vor den Wahllokalen wird darum gebeten, die Abstandsregeln einzuhalten sowie den Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Übrigen werden auch die Wahlhelfer Visiere oder einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Ich habe Briefwahlunterlagen beantragt, diese aber noch nicht zurückgeschickt. Was kann ich tun?

Ab Freitag ist der Versand nicht mehr möglich, sondern lediglich bis Sonntag, 13. September, 15 Uhr, der Einwurf in folgende städtische Briefkästen möglich: Büderich: Dr.-Franz-Schütz-Platz (Bürgerbüro) und Dorfstraße 20 (Rathaus), Osterath: Neusser Feldweg 4 (Erwin-Heerich-Haus) und Bommershöfer Weg 2 bis 8 (Verwaltungsstelle Dez. II), Lank: Wittenberger Straße 21 (Bürgerhaus). Am Wahlsonntag selbst ist bis 16 Uhr die Abgabe der Briefwahlunterlagen im Briefwahlzentrum im Mataré-Gymnasium an der Niederdonker Straße 36 möglich.

Kann ich noch Briefwahlunterlagen beantragen?

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist online oder per E-Mail nicht mehr möglich. Sie können jedoch bis Freitag, 18 Uhr, vor Ort im Wahlamt an der Wittenberger Straße 21 in Lank-Latum beantragt und im Idealfall direkt ausgefüllt
werden.

Was benötige ich für die Stimmabgabe im Wahllokal?

Grundsätzlich den Personalausweis oder Reisepass. Die Wahlbenachrichtigung hilft den ehrenamtlichen Helfern des Wahlvorstands, Sie schneller in den jeweiligen Listen zu finden. Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie für eine eventuelle Stichwahl am 27. September zurück.

Ich habe meine beantragten Briefwahlunterlagen beziehungsweise meine Wahlbenachrichtigung noch nicht erhalten. Was kann ich tun?

Setzen Sie sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Meerbusch unter der Rufnummer 02150/916300 in Verbindung.

Muss ich für eine mögliche Stichwahl die Briefwahlunterlagen gesondert beantragen?

Sofern Sie bei Ihrer Beantragung der Briefwahlunterlagen bereits vorgemerkt haben, dass Sie die Unterlagen für die Stichwahl am 27. September erhalten wollten, müssen Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht noch einmal beantragen. Sollte eine Stichwahl notwendig werden, werden durch das Wahlamt der Stadt die Briefwahlunterlagen zeitnah nach dem 13. September versendet.

Wo erfahre ich
das Wahlergebnis?

Auf der Internetseite der Stadt Meerbusch ist am Wahlsonntag ab 18 Uhr die Internetseite mit der Ergebnispräsentation verlinkt. Dort erfahren Sie in Echtzeit den aktuellen Auszählungsstand, Zwischen- und Endergebnisse aus den einzelnen Stimmbezirken, sowie das Gesamtergebnis für die Wahlen zum Stadtrat, der Bürgermeisterwahl, der Landratswahl und der Wahlen zum Kreistag.

(RP)