Kommunalwahl Wahl in Wuppertal: Auf jedem Stimmzettel ist nur ein Kreuz gefragt
Wuppertal · Heute werden der Oberbürgermeister sowie die Mitglieder von Rat, Bezirksvertretungen und Integrationsausschuss gewählt.
Am Sonntag können die meisten Wähler in Wuppertal drei Kreuze machen, einige Wähler mit Migrationshintergrund sogar vier: für den nächsten Oberbürgermeister, für den Rat, für die Bezirksvertretung (BV) und für den Integrationsausschuss. Auf jeden Fall ist aber nur ein Kreuz pro Wahlzettel gefragt.
Damit die Wahlzettel gut zu unterscheiden sind, haben sie unterschiedliche Farben: weiß ist der für die OB-Wahl, hellgrün der für den Rat, rosa der für die Bezirksvertretung und in orange wird der Integrationsausschuss gewählt.
Für Sehbehinderte sind die Wahlzettel für die Wahl von OB, Rat und BV noch mit fühlbaren Merkmalen gekennzeichnet: Eine abgeschrägte Ecke erleichtert das Erkennen, wo oben ist. Eine unterschiedliche Anzahl von Löchern am unteren Ende unterscheiden die Wahlzettel zusätzlich zu den Farben.
„Layout und besondere Vorkehrungen für Sehbehinderte sind über einen Erlass des Innenministeriums NRW geregelt“, erklärt Wahlamtsleiter Oliver Pfumfel. Das Papier müsse mindestens eine Qualität von 80 Gramm pro Quadratmeter haben und eine Opazität (Licht-Undurchlässigkeit) von 98 Prozent. „Somit ist bei einer Falzung in jedem Falle sichergestellt, dass man den angekreuzten Wahlvorschlag von außen nicht erkennen kann.“
Der Stimmzettel für die OB-Wahl ist für alle Wähler gleich. Dort sind groß die Namen der Kandidaten aufgeführt, die Parteien sind weniger auffällig. Für den Rat gibt es 33 verschiedene Wahlzettel – entsprechend den 33 Wahlbezirken. Hier sind ebenfalls Namen von Kandidaten groß zu lesen, die Parteien stehen erst an zweiter Stelle. Für die zehn Stadtbezirke, in denen jeweils die Mitglieder der Bezirksvertretung gewählt werden, gibt es zehn verschiedene Wahlzettel. Hier sind die Parteiennamen entscheidend, darunter sind die ersten drei Namen der Liste zu sehen. So ist auch der Wahlzettel zum Integrationsausschuss aufgebaut.
Damit in jedem Wahllokal die richtigen Wahlzettel vorhanden sind, packen Mitarbeiter des Wahlamts die Koffer für die Urnenwahl, stellen die korrekte Kombination der Stimmzettel mit Listen zusammen.
Bei der Briefwahl war für das Verpacken der Wahlzettel die Druckerei zuständig. Dafür hat die Stadt Spezialumschlage bestellt. Sie seien vorsichtshalber von 70 000 Briefwählern ausgegangen, um auf der sicheren Seite zu sein. „Nachbestellungen sind schwierig“, so Pfumfel. Am Ende waren es rund 50 000. Bei der letzten Wahl hatten rund 30 000 Wählerinnen und Wähler für per Brief gewählt.
Wahlberechtigt für OB, Rat und BV sind knapp 268 000 Wuppertaler. Dazu gehören nicht nur die mit deutscher Staatsangehörigkeit, sondern auch Bürger anderer EU-Länder. Bei der Kommunalwahl sind Jugendliche schon ab 16 Jahren wahlberechtigt. Wer nach Wuppertal umgezogen ist, muss mindestens 16 Tage hier wohnen, um hier wählen zu dürfen.
Für den Integrationsausschuss sind Menschen mit Migrationshintergrund wahlberechtigt – Wuppertaler mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Menschen, die eingebürgert wurden. Eingebürgerte, Doppelstaatler und EU-Bürger können sowohl an der Wahl für OB, Rat und BV als auch an der Wahl zum Integrationsausschuss teilnehmen. Asylbewerber haben kein Wahlrecht. Weil in diesem Jahr Eingebürgerte den Eintrag ins Wählerverzeichnis nicht beantragen müssen, sondern automatisch eingetragen werden. stieg die Anzahl der Wahlberechtigten von zuletzt knapp 70 000 auf jetzt rund 100 000.
Die Abstimmungen für OB, BV und Integrationsausschuss sind einfach zu verstehen: OB wird, wer die meisten Stimmen bekommt. Erreicht im ersten Durchgang keiner 50 Prozent, gibt es eine Stichwahl am 27. September. Bei BV und Integrationsausschuss werden die Sitze entsprechend der Stimmverteilung vergeben.
Beim Rat hat jeder Wähler zwar nur eine Stimme. Aber damit wählt er einerseits einen der 33 Direktkandidaten für den Rat. Und bestimmt andererseits die prozentuale Verteilung der Ratssitze insgesamt. Es kann zu Überhangmandaten kommen: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als sie Sitze entsprechend der Stimmverteilung erhalten würde. 2009 war das der Fall: Die CDU holte 25 Direktmandate, das sind 37 Prozent der 66 Sitze im Rat. Der CDU standen aber nur 35,7 Prozent der Sitze zu. Daher wurde die Zahl der Sitze im Rat auf 70 erhöht, die größten weiteren Parteien erhielten vier Plätze mehr. So entsprach die Sitzverteilung dem Verhältnis bei der Stimmabgabe.