Abwassergebühr: Stadt ändert Bescheide
Schlappe vor Verwaltungsgericht. Aber: Niedrigere Kosten sind nicht in Sicht.
Krefeld. Schwere Schlappe für die Stadt Krefeld: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat drei Gebührenbescheide des Eigenbetriebs Stadtentwässerung aufgehoben. Begründung: Nicht die Stadt selbst, sondern die private Firma SWK Aqua GmbH hat nach Einschätzung des Gerichts die Bescheide erlassen. Und das ist rechtswidrig.
„Dass bei den Abwassergebühren jetzt tausende Bescheide aufgehoben werden, trifft nicht zu“, erläutert Michael Heß auf WZ-Nachfrage. Der Rechtsanwalt ist Geschäftsführer des Eigentümerverbandes Haus & Grund. „Wenn gegen einen Bescheid nicht binnen vier Wochen geklagt wird, ist er rechtskräftig“, so Heß. „Der Bescheid ist auch dann wirksam, wenn er rechtswidrig zustande kommt.“
Trotzdem sollte das Urteil laut Heß weitreichende Folgen haben. „Die Stadt muss ihre Praxis der Gebührenerhebung ändern“, fordert der Anwalt. Das Urteil sei in diesem Punkt eindeutig.
Michael Heß, Geschäftsführer des Verbandes Haus & Grund
Tatsächlich stellt das Verwaltungsgericht fest, dass die Stadt einige Beamte bereits vor zehn Jahren der SWK Aqua GmbH „zur Dienstleistung zugewiesen“ habe. Deshalb bestehe das „fachliche Weisungsrecht“ der Stadt nicht mehr. Das bedeutet: Nicht die Stadt, sondern eine Privatfirma hat die Abwassergebühren erhoben. Und das ist laut Bundesverwaltungsgericht verboten.
Nach Ansicht der Stadt ergibt sich die Rechtswidrigkeit der Bescheide nur aus einer Formalie. Nichtig seien sie keinesfalls. Künftig werde es auf Basis des Urteils eine klare Trennung zwischen privatrechtlichen Rechnungen der SWK und den Abwassergebühren geben.
Laut Heß geht es bei dem Streit aber nicht nur um Formalitäten. Er beklagt die seit langem sehr hohen Krefelder Abwassergebühren. Ein ganz wesentlicher Grund dafür ist, dass die Stadt ihr im Betrieb Stadtentwässerung gebundenes Kapital mit sieben Prozent verzinst. Anders gesagt: Stünde ihr das Geld zur freien Verfügung, unterstellt die Stadt eine Rendite von sieben Prozent am Kapitalmarkt.
„Urteile, die diese Praxis für rechtens erklären, sind mehrere Jahre alt“, sagt Heß. „Kalkulatorische Zinsen von sieben Prozent sind heute viel zu hoch.“ Er erwarte, dass die Stadt sie senke.
Davon ist allerdings nicht auszugehen. „Eine Änderung der Kalkulation ist nicht erforderlich“, heißt es bei der Stadt. Angesichts des Nothaushalts ist der Kämmerer auf Gewinne des Eigenbetriebs Stadtentwässerung angewiesen. Bis Gerichte anders entscheiden, dürfte es deshalb bei den kalkulatorischen Zinsen von sieben Prozent bleiben.