Leerstand in Krefeld Ärger um Schrott-Immobilien

Bis zu 15 Mal pro Jahr muss die Stadt leerstehende Häuser sichern, weil sie eine Gefahr darstellen.

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. An der Gladbacher Straße lösen sich Dachpfannen, an der Ritterstraße wurde Rattengift ausgelegt, an der Mittelstraße haben sogar die Nachbarn mit angepackt, um Türen und Fenster zu vernageln. Manchmal wuchert auch nur das Unkraut und die Scheiben sind völlig verdreckt. Eine Bereicherung für das Stadtbild sind solche leerstehenden Häuser nicht. Manchmal führen sie sogar zu Kosten für die Allgemeinheit.

Denn gerade wenn Gefahr von herabfallenden Fassadenteilen oder Dachziegeln droht, muss die Stadt handeln. Sie versucht den Eigentümer zu ermitteln und fordert ihn auf, den Gefahrenzustand innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Passiert nichts, hat die Stadt die Möglichkeit ein Zwangsgel zu erlassen.

Damit ist die Gefahr für die Öffentlichkeit aber noch nicht beseitigt. Wenn die wiederholte Festsetzung von Zwangsgeldern keine Wirkung zeigt, oder Gefahr im Verzug ist, beauftragt die Stadt einen Dritten damit, die Gefahrenstelle zu beseitigen.

Die Stadt übernimmt zunächst die Kosten, treibt sie dann beim Eigentümer ein. Das nennt die Stadt Ersatzvornahme. „In den meisten Fällen können die Kosten so wieder hereingeholt werden“, sagt Stadtsprecher Manuel Kölker.

Aber nicht immer. Und das kann unter Umständen teuer werden. Wenn Türen und Fenster zugemauert werden, um ein Betreten zu verhindern, schlägt das mit 650 bis 2000 Euro zu Buche - je nach Zahl der Fenster. Oft müssen Gehwege abgesperrt werden, wie an der Gladbacher Straße oder an den drei schon lange leerstehenden Häusern an der Ritterstraße. Das kostet 150 bis 4000 Euro — je nach Dauer. Bis zu 15 solcher Fälle pro Jahr registriert die Stadtpro Jahr.

Gegen den Leerstand als solchen kann die Stadt nichts ausrichten. Das sei Sache der Eigentümer. Zwar könnte die Stadt eine Satzung erlassen, dass Wohnungen nur mit Genehmigung umgewidmet werden können. Eine so genannte Zweckentfremdungsverordnung hatte die Linke 2014 beantragt.

Dazu müsste aber ein erhöhter Wohnraumbedarf in Krefeld bestehen, erklärt der Leiter des Fachbereichs Liegenschaften Peter Mertens. Der sei aber in Krefeld weder aus den Zahlen noch aus einer fachlichen Stellungnahme der Wohnstätte zu ersehen. Zudem deute ein längerer Leerstand oft daraufhin, dass dem Eigentümer die Mittel zur Sanierung fehlen. Da würde eine Zweckentfremdungsverordnung ins Leere laufen.

Ist das Haus hingegen noch bewohnt und es treten Mängel oder Schäden auf, dann ist die Wohnungsaufsicht der Stadt gefragt. Allerdings macht das seit April 2014 geltende Wohnungsaufsichtsgesetz dies nicht zur Pflichtaufgabe. Mit der Folge, dass sich in Krefeld zwei Kollegen der Wohnungsbauförderung nur zu je zehn Prozent ihrer Arbeitszeit um solche Fälle kümmern können.

Vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes hat man nach Aussage von Mertens drei bis sechs Fälle pro Jahr bearbeitet. Seit der Einführung 26. Bisher habe man alle „in den Griff bekommen“. Nur einmal habe man eine Unbewohnbarkeitserklärung abgeben müssen.

Meist reiche eine Ortsbesichtigung, um die Parteien wieder ins Gespräch zu bringen. Die nächste Stufe wäre eine Ordnungsverfügung mit der Auflage, Missstände zu beheben. Hinweise kommen häufig von Mietern, manchmal aber auch vom Jobcenter, Sozialamt oder über die Politik. Gründe für Beschwerden sind unter anderem nicht abgeschlossene Sanierungen, defekte, Fenster oder Türen sowie Schimmelbefall.