Überblick An diesen Plätzen in Krefeld gilt das Alkoholverbot

Krefeld · Das Alkoholverbot in Krefeld gilt – doch wo eigentlich genau? Unsere Redaktion hat bei der Stadt nachgehakt.

Ein Hinweisschild zum Alkoholverbot in Krefeld am Westwall.

Foto: Stadt Krefeld

Das Alkoholverbot in Krefelds Innenstadt gilt seit dem 15. März. Doch wo gilt es eigentlich genau? Unsere Redaktion hat bei der Stadt Krefeld nachgehakt.

Allgemein gilt: Das Verbot gilt an vielen Plätzen und im 100-Meter-Umkreis zahlreicher Einrichtungen, die von Kindern genutzt werden. Unsere Redaktion hat eine Übersicht aller Örtlichkeiten als Liste angefragt, eine Veröffentlichung als Liste sei nicht vorgesehen, teilte die Stadt mit. Stattdessen wird auf einen entsprechenden Abschnitt der ordnungsbehördlichen Verordnung verwiesen: "Alkohol- und Drogenkonsum ist in unmittelbarer Nähe bzw. im Umkreis von 100 Metern zu Eingangsbereichen von Kindergärten, Spiel- und Bolzplätzen, Spielpunkten wie z.B. „Schaukelpferde“ oder „Wasserspiele“, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen oder anderen öffentlichen Gebäuden bzw. Einrichtungen mit regelmäßigem Verkehr von Kindern und Jugendlichen (z.B. die Mediothek) im öffentlichen Raum untersagt. Ebenfalls untersagt ist der Alkohol- und Drogenkonsum in Eingangsbereichen und im Umkreis von 100 Metern zu Eingangsbereichen von Kultureinrichtungen sowie des Hauptbahnhofes“.

An diesen Plätzen in Krefeld gilt das Alkoholverbot ab sofort

Bei den betroffenen Plätzen wurde die Stadt Krefeld hingegen zuletzt konkreter. Die mit den Verbotszonen übereinstimmenden „Problemplätze“ sollten ab Inkrafttreten mit entsprechenden Hinweisschildern versehen werden. Dabei handele es sich um folgende Plätze: Theaterplatz, Lutherplatz, Hauptbahnhof, Joseph-Beuys-Platz, Platz der Wiedervereinigung, Südwall/Westwall, Stadtgarten, Moritzplatz, Neumarkt, Willy-Göldenbachs-Platz. Weitere Beschilderungen bei Kitas, Schulen und Co. seien übrigens nicht geplant.

Das gilt: In einer Verbotszone ist Alkoholkonsum generell nicht erlaubt. Dabei spielt es laut den Angaben offenbar keine Rolle, ob jemand eine Verbotszone durchquert oder sich nur kurz oder länger dort aufhält. Doch zu einem entsprechenden Vorgehen des Ordnungsdienstes teilte die Stadt mit: „Der Fokus liegt bei den KOD-Kontrollen auf dem Innenstadtbereich und dort besonders auf jenen Plätzen, an denen es eine Szenebildung mit bekannten Problemlagen gibt“.

Das Alkoholverbot gelte übrigens nicht „innerhalb zugelassener Freischankflächen etwa von Gastronomie, während der Dauer von Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden dürfen, sowie im Straßenkarneval von Altweiber bis Veilchendienstag und zu Silvester“.

(pasch)