Alternative: Zwei Jahre Gefängnis für Hehlerei oder Diebstahl
Zwei Taten, zwei Angeklagte: Ein 50-Jähriger beteuert seine Unschuld, aber nur eins von zwei Verfahren wird eingestellt.
Krefeld. „Ich bin unschuldig“ hat ein Angeklagter (50) am Donnerstag vor dem Schöffengericht beteuert. Die Anklage warf ihm vor, in zwei Häuser in Hüls eingestiegen zu sein und ein Cabrio-Dach aufgeschlitzt zu haben. Am Ende glaubte ihm das Gericht nicht und verurteilte ihn wegen Diebstahls und Hehlerei zu zwei Jahren Gefängnis.
Zumindest einer der Vorwürfe konnte dem Mann aber nicht nachgewiesen werden. Es ging dabei um einen Einbruch am 20. November 2016. Da soll sich der Angeklagte mit einem Komplizen vormittags Zutritt zu einem Hülser Wohnhaus verschafft haben, während eine Bewohnerin schlief. Im Zeugenstand erzählte die Frau, dass sie zuerst dachte, dass die Geräusche, die sie hörte, von ihrem Partner stammten. Als aber jemand die Treppe hoch kam und sie fremde Stimmen hörte, hätte sie bemerkt, dass es sich um Einbrecher handelte. „Ich habe mich schlafend gestellt“, sagte die Krefelderin.
Gesehen habe sie die Täter daher nicht. Sie hörte nur deren Stimmen, während sie das Schlafzimmer und ein Ankleidezimmer durchwühlten, obwohl sie sie bemerkt hätten. Nach wenigen Minuten hätten die Einbrecher das Weite gesucht und sie habe die Polizei gerufen. Als die Zeugin einige Tage später durch Hüls lief, habe sie eine Stimme gehört, zu „80 Prozent seine Stimme wiedererkannt“ und das der Polizei gemeldet. So kamen die Ermittlungen gegen den Angeklagten ins Rollen.
Der mutmaßliche zweite Einbrecher hat die Tat bei der Polizei bereits gestanden. Sein Prozess ist am Montag. Er wurde in Handschellen vorgeführt. Einen Komplizen will er nicht gehabt haben. „Manchmal rede ich mit mir selbst. Ich saß mehr als 20 Jahre in Haft, da kommt das schon mal vor.“ Den Angeklagten will er noch nie gesehen haben. Dieser Anklagepunkt wurde eingestellt.
Dennoch führte die Anzeige in diesem Verfahren dazu, dass die zwei anderen Fälle, beide aus dem Jahr 2013, mit dem Angeklagten in Verbindung gebracht werden konnten. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurde Diebesgut aus dem Haus- und Autodiebstahl bei ihm gefunden. Außerdem lagen Handschuhe mit seiner DNA an dem Hülser Wohnhaus, in das 2013 eingebrochen wurde. Das wurde im Rahmen der Ermittlungen wegen des Einbruchs 2016 festgestellt. Ein Blackberry aus dem Auto wurde bei ihm gefunden. Das habe er von einem Bekannten gekauft, dessen Name er dem Gericht aber nicht nennen will, sagte der Angeklagte. Gestohlene Gegenstände zu kaufen ist wiederum Hehlerei. Daher wurde der Angeklagte in diesem Punkt wahlweise wegen Hehlerei oder Diebstahl verurteilt. Denn das Gericht war davon überzeugt, dass eine der beiden Straftaten auf jeden Fall auf sein Konto geht. Für den Mann kam wegen seiner erheblichen Vorstrafen eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht. sp