Amtsgericht: Keine Bewährung für Rezeptfälscher
Krefeld. Obwohl sein stationärer Drogenentzug kurz bevorsteht und der 31-jährige Angeklagte B. aus Neuss dem Richter erklärte, dass er dann „endlich einen gerade Weg gehen will“, wollte das Krefelder Amtsgericht die Gefängnisstrafe nicht zur Bewährung aussetzen.
„Grund ist Ihre erhebliche Vorstrafenliste wegen verschiedenster Drogendelikte“, so der Richter über die Karriere des Angeklagten, der schon in früher Jugend das erste Mal Heroin konsumierte und heute weder Schulabschluss noch Berufsausbildung vorweisen kann. „Außerdem haben Sie bereits einmal ihren Entzug abgebrochen und sind sehr schnell immer wieder rückfällig geworden.“
Jetzt musste sich B. wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug verantworten. Im Herbst letzten Jahres hatte er ein gefälschtes Rezept über hochwirksame Beruhigungsmittel in einer Krefelder Apotheke eingereicht. Die Angestellte jedoch bemerkte die Fälschung.
„Meine Freunde warteten draußen“, räumte B. die Tat vollständig ein. „Aber als die Polizei kam, haben sie sich aus dem Staub gemacht.“ Er sei nach seiner vorherigen Entziehungskur auch nur rückfällig geworden, weil seine damalige Freundin drogenabhängig gewesen sei. Da er nun aber aus dem Milieu raus und von der Freundin getrennt sei, wolle er sich nun eine drogenfreie Zukunft aufbauen.
„Wegen der Haftstrafe machen Sie sich aber keine Sorgen“, so der Richter. B. kann seinen Aufenthalt in der Drogenklinik antreten, die Zeit des Entzuges könne später auf die achtmonatige Strafe angerechnet werden.