Angeklagter geht auf Zeugensuche
Ein Krefelder (21) erhält sechs Monate auf Bewährung für seine Beihilfe beim „Abziehen“.
Krefeld. Für ein Gericht ungewöhnliche Szenen haben sich bei der Verhandlung gegen einen 21-jährigen Krefelder vor der zweiten Großen Strafkammer abgespielt. Der Angeklagte hatte sich wegen räuberischer Erpressung mit Körperverletzung zu verantworten. Die noch jugendlichen Haupt- und Mittäter wurden bereits vom Jugendschöffengericht rechtskräftig verurteilt. Nun sollten sie in als Zeugen gegen ihren erwachsenen Helfer aussagen.
Der erste Eklat war, dass vier der Zeugen nicht erschienen waren. Als sich der Angeklagte anbot, die in Gerichtsnähe wohnenden Mittäter selbst herbeizuzitieren, schickte ihn der Richter zusammen mit einem Justizbeamten los.
Mit Erfolg: Zwei der geladenen Zeugen erschienen kurz darauf zur Aussage. Dem Richter, zunächst darüber hoch erfreut, verging jedoch schnell wieder das Lachen, als die Zeugen logen und speziell einer der beiden ihm respektlos begegnete.
Dabei hatte der 19-Jährige Glück, dass der Richter davon absah, ihn wegen Falschaussage anzuklagen. Dann hätte er seine zehnmonatige, zur Bewährung ausgesetzte Jugendhaftstrafe absitzen müssen.
Im Oktober letzten Jahres hatten sich die drei Haupttäter verständigt, bei Nacht zum wiederholten Mal jemanden „abzuziehen“. Der Angeklagte wurde nicht in diese Absicht eingeweiht. Offensichtlich wollten die Räuber ihren Kumpel auf seine Bereitschaft zum Mitmachen testen.
Dieser lehnte jedoch eine aktive Beteiligung ab und wurde daher auf die andere Straßenseite geschickt, als sich zwei geeignete Opfer für einen Überfall gefunden hatten. Von ihm wurde erwartet, dass er „Schmiere steht“. Die beiden Geschädigten erlitten Verletzungen durch Schläge und Pfefferspray.
Da der Angeklagte die Tat in Kauf nahm, verurteilte ihn das Gericht wegen Beihilfe zum Raub, jedoch in einem minder schweren Fall. Es verhängte nur die Mindeststrafe von sechs Monaten Haft, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zu der milden Strafe hatte beigetragen, dass der Angeklagte geständig war, beim Überfall passiv blieb und nicht von der Beute profitierte - einem billigen Handy und rund 50 Euro, die die Täter in Rauschmittel und Alkohol umsetzten.