Arbeitsgericht: Mit Fälschung beworben – Kündigung ist rechtens
Eine 30-jährige Arzthelferin hat sich ihre Arbeitszeugnisse selbst gebastelt. Jetzt wird wegen Urkundenfälschung gegen sie ermittelt.
Krefeld. Es dauert, bis es dem Krefelder Internisten dann doch zu bunt wird. Unbeeindruckt hatte er die Fragen der Richter beantwortet. Als ihm die vierte Kammer des Arbeitsgerichtes jedoch noch ein Arbeitszeugnis seiner ehemaligen Arzthelferin vorlegt, hört laut seinen eigenen Worten "der Spaß für ihn auf". Das ist nicht nur dem Inhalt nach gefälscht. Auch seine Unterschrift ist darauf kopiert worden.
Schon ein anderes Arbeitszeugnis, das angeblich von dem Arzt stammt, hatte seine ehemalige Angestellte gefälscht. Dabei hatte sich die 30-Jährige weder darum bemüht, den echten Briefkopf ihres ehemaligen Arbeitgebers, noch seine echte Unterschrift zu nutzen.
Dieses gefälschte Zeugnis nutzte sie, um sich bei einem Pflegedienst zu bewerben. Sie wurde dort auch von Oktober bis Dezember 2009 beschäftigt. Das Zeugnis, in dem der Frau herausragende Bewertungen bescheinigt wurden, spiegelte wohl nicht ihre wirkliche Leistung wider, denn der Pflegedienst fragte bei ihren vorherigen Arbeitgebern nach. Die Fälschung kam heraus und die Arzt- und Pflegehelferin erhielt die fristlose Kündigung.
Mit ihrer Klage dagegen vor dem Arbeitsgericht kommt die 30-Jährige allerdings nicht weit. Nach kurzer Beratung erkennt die Richterin die fristlose Kündigung als rechtens an. Das liegt auch daran, dass nicht nur der Krefelder Internist als Zeuge gehört wurde.
Nach ihrer Kündigung bei dem Internisten hatte die Frau noch zwei weitere Arbeitsstellen bei Pflegediensten, war dort aber ebenfalls fristlos gekündigt worden.
Die Leiter dieser beiden Firmen wurden ebenfalls als Zeugen vernommen. Auch ihnen legte die Richterin Zeugnisse vor, die angeblich von den beiden Geschäftsführern ausgestellt worden waren. Es wurden weder echte Briefköpfe noch echte Unterschriften verwendet. Ein Arbeitszeugnis wurde ihr überhaupt nicht ausgestellt.
Bei dem Arzt liegt noch heute ein Zeugnis für sie, was nicht abgeholt wurde. Das hatte der Internist auch zum Prozess mitgebracht. Wieso die Frau es damals nicht abgeholt hat, konnten sich die Prozessparteien, gerade wegen des positiven Wortlauts, nicht erklären.
Die 30-Jährige hatte wohl schon geahnt, wie das Urteil ausfallen könnte und war gar nicht erst vor Gericht erschienen. Sie ließ sich von ihrem Anwalt vertreten. Ein persönlicher Auftritt steht ihr aber noch bevor: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie wegen Urkundenfälschung.