Fahrlässige Tötung Bei Rot über die Kreuzung: Zwei Tote

Wegen fahrlässiger Tötung wurde ein Autofahrer zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Krefeld. Ein 33-jähriger Wachtendonker erhielt wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und ein zweimonatiges Fahrverbot. Bei der Verhandlung vor dem Krefelder Amtsgericht sprachen alle Beteiligten von einer Tragödie, die sich Anfang August 2014 zugetragen hatte.

An diesem Samstagmorgen befuhr der Mann gegen Mittag die Venloer Straße stadtauswärts. An der Kreuzung Tönisvorster Straße (in Höhe Hüls-Nord) fuhr er mit seinem Kleinlaster ungebremst bei Rot über die Kreuzung. Dabei erwischte er einen von rechts und bei Grün herannahenden Golf und schleuderte diesen in ein nahes Feld. Bei diesem Crash verstarb die Fahrerin des Golf noch an der Unfallstelle, ihre im Wagen sitzende Tochter erlag am Abend im Krankenhaus ihren Verletzungen.

Der Metallbauer , der von einem Baumarkt kam und nach eigenen Angaben die Strecke oft befuhr, hatte keine Erinnerung, ob die Ampel Rot zeigte. Einer von vier Zeugen hatte auf der Linksabbiegerspur bei Rot gehalten und den Vorfall beobachtet. Die herbeigerufenen Polizisten und ein Gutachter, der im Prozess vortrug, hatten die Ordnungsmäßigkeit der Ampel bestätigt.

Der Fahrer hatte, so ergab die Auswertung des Fahrtenschreibers, die Kreuzung mit 79 Km/h befahren. Alle Zeugen sagten aus, dass die Sonne geschienen habe und die Fahrbahn trocken gewesen sei.

Der Fahrer stand nach dem Unfall unter Schock; Polizisten hatten ihn zum Krankenhaus gebracht, wo ein Unfall-Seelsorger ihn betreute. Nach zehn Monaten grübelt er immer noch und kann sich sein damaliges Verhalten nicht erklären.

Die Richterin sprach dann auch von einem „Augenblicks-Versagen“. Eine vorsätzliche Straßengefährdung schloss sie aus. Und weil der Mann bisher unbestraft ist, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das Fahrverbot beginnt mit der Rechtskraft des Urteils. Zusätzlich muss der Mann eine Geldbuße von 2000 Euro an die Malteser zahlen. Den Betrag kann er in Raten zu 100 Euro abstottern.