Gericht Falscher Fuffziger von „erbärmlicher Qualität“

1200 Euro Geldstrafe für Falschgeld-Einsatz: 24-Jähriger wollte mit einem 50-Euro-Schein Zigaretten bezahlen.

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Krefeld. Der nachdrückliche Einsatz seines Pflichtverteidigers hat sich für den Angeklagten Patrick R. gelohnt: Mit 60 Tagessätzen à 20 Euro — zehn weniger als von der Staatsanwaltschaft gefordert — ahndete das Gericht, dass der heute 24-Jährige Ende 2012 Falschgeld in Umlauf gebracht hatte.

Der junge Mann, arbeitslos und ohne Ausbildung, hatte am 3. Dezember 2012 gegen 17 Uhr eine Packung Zigaretten in einem Kiosk an der Sternstraße mit einem 50-Euro-Schein bezahlen wollen. Dass der von „erbärmlicher Qualität“ war, wie der Verteidiger gestern sagte, und von dem Verkäufer im Kiosk direkt als Fälschung erkannt wurde, wirkte sich jetzt strafmildernd für den Angeklagten aus. Dessen desolate Situation zu dem damaligen Zeitpunkt — kein Strom in der Wohnung, nichts zu essen und zu trinken und weder Cannabis noch Tabak in Reichweite — habe ihn dazu bewogen, trotz der offensichtlich miesen Qualität der Fälschung damit einzukaufen, so der Anwalt.

Normales Kopierpapier war für die Blüten verwendet worden, die Sicherheitsmerkmale fehlten und außerdem war der Schein schief zugeschnitten.

Ungeachtet dessen hatte der Kioskverkäufer damals die Polizei gerufen. Die richtige Reaktion, wie spätestens gestern deutlich wurde: Der Straftatbestand, Falschgeld in Verkehr zu bringen, steht in keiner Beziehung zur Qualität der Blüten.

Unbeantwortet blieb gestern die Frage, wie der Angeklagte an die Scheine gekommen war. Möglicherweise sei die Adresse seines Mandanten von einem Bekannten lediglich als Briefkasten für die Lieferung genutzt worden, legte der Verteidiger dem Gericht nahe. Aus diesem Päckchen habe Patrick R. dann den Schein gezogen und verwendet, als seine Sucht nach Drogen an jenem Tag zu groß geworden sei. „Ohne diesen Druck wäre er nie auf die Idee gekommen.“

Für den Angeklagten sprach in den Augen von Staatsanwältin und Richterin, dass Patrick R. gestanden hat und nicht einschlägig vorbestraft ist. Der 24-Jährige hat eine Therapie begonnen und eingesehen, „dass es so nicht mehr weitergeht“. Ob R. um eine Gefängnisstrafe herumkommt, wird das Urteil in einem noch anhängigen anderen Verfahren zeigen. Deshalb lohne der Kampf für ein mildes Falschgeld-Urteil umso mehr, so der Rechtsanwalt. „Es geht nur darum, dass er nicht ins Gefängnis muss. Ob er Bewährung bis zum St. Nimmerleinstag bekommt, ist meinem Mandanten egal, weil nichts mehr passieren wird.“