Beilattacke: Mordvorwurf vor Gericht entkräftet
Der Angriff galt Vitrine, nicht einer Person.
Krefeld. Vom Vorwurf des versuchten Mordes zur versuchten Sachbeschädigung: Was nach einer Beilattacke an der Neuen Linner Straße als Vorwurf vor dem Landgericht übrigblieb, könnte gegensätzlicher kaum sein. Und so fiel die Strafe von sechs Monaten für einen Krefelder (43) auch vergleichsweise mild aus, da er nach Überzeugung des Gerichts „nur“ eine Vitrine einschlagen, nicht aber den Kopf von dessen Besitzer treffen wollte: sechs Monate Haft. Versuchter Mord hätte gut zehn Jahre einbringen können.
Wütend, weil er ein defektes Notebook erhalten hatte, und mit reichlich Alkohol im Blut war der 43-Jährige am 5. Dezember in das An- und Verkaufsgeschäft gestürmt und hatte ein Beil aus der Innentasche der Jacke gezogen. Das Opfer gab an, der Täter habe in Richtung seines Kopfes gezielt. Der 43-Jährige wollte aber lediglich eine Glasvitrine einschlagen, „damit er selbst erlebt, wie das ist, einen materiellen Schaden zu erleiden“. Doch dazu kam es nicht, der Ladenbesitzer konnte das Beil zu Boden werfen und sich darauf stellen. Ein Mann, der aus dem Hinterzimmer herbeigeeilt war, nahm den 43-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei in den Schwitzkasten.
Auch die Vernehmung mehrerer Zeugen konnte den Mordvorwurf nicht erhärten. So blieb nur eine versuchte Sachbeschädigung übrig.
Da der Angeklagte schon rund 20 Jahre im Gefängnis verbracht hat, war an Bewährung nicht zu denken. Die sechs Monate Haft hat er allerdings schon in der Untersuchungshaft verbüßt und konnte den Gerichtssaal somit als freier Mann verlassen. Der Richter gab ihm mit auf den Weg, er solle endlich die Finger vom Alkohol lassen.