Drogen-Streit: 21-Jähriger bestreitet Vorwürfe
Richterin will am Freitag weitere Zeugen hören und dann das Urteil verkünden.
Krefeld. Am dritten Verhandlungstag vor der ersten Großen Strafkammer haben sich die Angeklagten endlich zu den Vorwürfen der Staatsanwältin geäußert. Dies geschah zwar nicht persönlich, aber indirekt durch Einlassung ihrer Anwälte. Demnach bestreitet der Hauptangeklagte, selbst der Besitzer der 1,6 Kilogramm Marihuana gewesen zu sein, um die in der Wohnung des Mitangeklagten ein blutiger Streit entbrannt war.
Der 21-jährige Krefelder sei lediglich von Bekannten aus der Drogenszene „verpflichtet“ worden, ihnen bei der Wiederbeschaffung der geraubten Drogen zu helfen. Der Grund für sein Engagement: Es sei gefährlich, einen solchen Auftrag abzulehnen. Die Namen der bestohlenen Bekannten wollte er aber nicht nennen.
Bei einem der Verletzten habe man „Gras“ gefunden und dies als einen Teil der Beute vermutet. Seine Beteiligung an der Schlägerei, bei der zwei der vermeintlichen Diebe erheblich verletzt wurden, gab er zu, den Einsatz von Waffen bestritt er hingegen. Auch sei nicht „stundenlang“ auf beide eingeschlagen worden. Ebenfalls nicht richtig seien die Anklagepunkte, dass einem der Geschädigten eine Waffe in den Mund gehalten und ihm gedroht wurde, seinen Kollegen zu ertränken. Im Übrigen sei er bereit, je 500 Euro Schmerzensgeld an die Betroffenen zu zahlen. Aus dem Drogenmilieu habe er sich verabschiedet. Er beabsichtige, eine Ausbildung zu machen und ein besseres Leben zu führen.
Der 23-jährige Mitangeklagte hat gestanden, das Gras aus dem Diebstahl „gebunkert“ und als Gegenleistung dafür 350 Euro erhalten zu haben. Man habe ihn verdächtigt, von dem ihm anvertrauten Cannabis selbst welches verkauft zu haben. Die Namen der Auftraggeber wiederum will der Tönisvorster nicht kennen. Ansonsten hätten sich die Geschehnisse in der Wohnung wie in der Anklage beschrieben abgespielt.
Die Richterin gab bekannt, dass inzwischen die Aussage eines der Beteiligten vorliegt, die Klarheit in die widersprüchlichen Behauptungen bringen könnte. Außerdem wurden weitere Zeugen ermittelt, die gehört werden sollen. Am 21. Juni soll dann auch das Urteil verkündet werden.