Gericht Betrüger muss 250 000 Euro Strafe zahlen

Revisionsverfahren endet für 30-jährigen Krefelder ohne Haft.

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Krefeld. Mehr als zwei Jahre dauerte der Betrugsprozess um Gewinnspiele einschließlich der Revision gegen den 30-jährigen Krefelder am Landgericht. Am Freitag verurteilte ihn die Erste Große Strafkammer wegen Beihilfe zum versuchten Betrug in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 22 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er eine Viertel Million Euro als Geldstrafe bezahlen. Das Gericht folgte damit dem Antrag des Staatsanwalts. Der Betrüger hatte gestanden, Millionenbeträge, die er mit verschiedenen Gewinnspielen zum Teil widerrechtlich einnahm, von deutschen Bankkonten in die Türkei und in die Schweiz transferiert zu haben.

Im ersten Prozess wurde der Angeklagte noch zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Verteidiger legten Einspruch ein und der Bundesgerichtshof ließ die Revision zu. Er hatte nicht nur Formfehler beanstandet, sondern auch Zweifel an der Zeugenbefragung und dem Strafmaß. Der Prozess musste deshalb neu aufgerollt werden. Die Erste Große Strafkammer hörte diesmal einen Teil der Opfer persönlich an. So sammelten sich im Revisionsverfahren 20 Verhandlungstage an, bis sich die Parteien letzte Woche nach einem Geständnis des Beschuldigten auf einen Strafrahmen einigten. Der Angeklagte gab zu, im Auftrag von Inkassofirmen die Gewinnspielgelder auf Konten im Ausland transferiert und dafür hohe Provisionen kassiert zu haben.

Die Richterin hielt das Geständnis für glaubhaft. Das Urteil sei für den Beschuldigten jedoch nur ein Teilerfolg, da er ursprünglich einen Freispruch angestrebt habe. Das Gericht habe ihn lediglich wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt, weil er nicht Hauptakteur war. Allerdings seien auch dank seiner Mithilfe viele Menschen betrogen worden.

Langwierige Prozesse wie dieser haben oft ihre Eigenheiten. Ein wesentlicher Grund für die einjährige Dauer des Revisionsverfahrens war die Vielzahl der geladenen Zeugen aus verschiedenen Bundesländern, ein weiterer, dass das Erinnerungsvermögen nach sechs Jahren oft nachlässt.