Corona-Lage Diese Regeln gelten auf den Krefelder Weihnachtsmärkten

Krefeld · Die Corona-Zahlen in Krefeld steigen rasant. Darauf reagiert die Stadt wie folgt.

 Der Weihnachtsmarkt des Stadtmarketings an der Dionysiuskirche.

Der Weihnachtsmarkt des Stadtmarketings an der Dionysiuskirche.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Der Corona-Krisenstab der Stadt Krefeld hat am Dienstag entschieden, dass in Krefeld Weihnachtsmärkte stattfinden dürfen. Allerdings nicht nach dem gewohnten 3G-Konzept, bei dem Geimpfte, Genesene und Getestete an Veranstaltungen teilnehmen dürfen.

Stattdessen wird auf den Weihnachtsmärkten die 2G-Regelung eingeführt. Nur Genesene oder vollständig Geimpfte haben dort Zutritt. Dies gilt für alle Personen ab 18 Jahren. Die Weihnachtsmärkte an der Dionysiuskirche und auf dem Platz an der Alten Kirche öffnen ab Donnerstag. „Absagen werden wir die Märkte nicht“, so Stadtdirektor Markus Schön.

Um die 2G-Regelung kontrollieren zu können, wird es an den ausgeschilderten Eingängen der Märkte strenge Einlass-Kontrollen geben. Da dadurch mit Warteschlangen zu rechnen ist, herrscht an dieser Stelle eine Maskenpflicht. Auf den Märkten selbst wird dies nur empfohlen.

Die Weihnachtsmärkte sind nicht komplett eingezäunt, das Betreten außerhalb der ausgeschilderten Eingangszonen ist aus Sicht der Stadtverwaltung aber nur schwer möglich. Zudem werde es Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst geben. Bei Verstößen werden Bußgelder verhängt. „Mit diesen Regelungen gehen wir deutlich über die Corona-Schutzverordnung des Landes hinaus“, betont ein Stadtsprecher.

Parallel bereitet die Stadt die Öffnung eines neuen Impfzentrums im Seidenwebenhaus vor. Es kann ab Montag aufgesucht werden. Terminvergaben sollen online in der zweiten Wochenhälfte möglich sein. Das Land stellt acht Ärzte zur Verfügung, anfangs soll es zwei bis drei Impfstraßen geben. Die Öffnungszeiten: Montags bis donnerstags sowie samstags von 9.30 bis 13 und von 13.30 bis 18 Uhr.