Krefeld Die Irrtümer über den Minijob

Er ist weniger günstig und flexibel, als angenommen: In Krefeld arbeiten rund 22 000 Menschen als geringfügig Beschäftigte.

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Krefeld. Überraschung für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer: Der Minijob ist lange nicht so günstig und flexibel, wie man oft glaubt, und es lohnt, andere Beschäftigungsarten zu prüfen. Diese Erkenntnis beförderten die Vorträge von Rechtsanwalt Michael Fechler von der Unternehmerschaft Niederrhein und Steuerberaterin Sabine Engler. Zu der Vortrags- und Diskussionsveranstaltung hatte eine Kooperation von sechs Organisationen in die ehemalige Kirche am Campus 44 in Fichtenhain eingeladen: Wirtschaftsförderung WFG, DGB, Kompetenzzentrum Frau & Beruf, Gleichstellungsstelle, Arbeitsagentur und Jobcenter.

Hausherr und WFG-Chef Eckart Preen stellte den Netzwerkverbund Wirtschaft und Familie vor, den durchaus unterschiedliche Auffassungen einen. DGB-Moderator Ralf Köpke führte mit Eckdaten ins Thema ein. In Deutschland gibt es sieben Millionen Minijobber, davon 22 000 in Krefeld, mit hohem Fachkräfteanteil. Michael Fechler räumte mit der Rechtsunwissenheit bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern auf. Minijobber hätten die gleichen Rechte wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Demnach stehen ihnen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz zu, Sonn- und Feiertagsvergütung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Urlaub.

Ebenso besteht der Mindestlohnanspruch von 8,50 Euro, wobei Fechler auf diverse Fallen hinweist (siehe Kasten). Um Missbrauch zu vermeiden, müssen die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden und bei Prüfungen dem Zoll vorgelegt werden.

Steuerberaterin Sabine Engler betont, dass sich Arbeitgeber bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bis 450 Euro (Minijobs) schlechter stehen als bei Beschäftigung im Niedriglohnbereich (Midijobs zwischen 450 und 850 Euro) und im sozialversicherungspflichtigen Bereich darüber. Bei Minijobbern trägt der Arbeitgeber rund 29 Prozent der Kosten, im Wesentlichen 25 Prozent Lohnkosten. In den anderen Fällen zahlt er nur knapp 20 Prozent, während der Arbeitnehmer 0,9 Prozent trägt.

Engler macht sich für eine Festeinstellung stark, die außer weniger Kosten gegenüber Minijobs noch weitere Vorteile habe. So seien Bindung und Zufriedenheit der Mitarbeiter besser. Auch werde das Leistungspotenzial von Fachkräften besser ausgeschöpft. Für Arbeitnehmer sei bei Minijobs von Nachteil, dass im Fall der Rentenbeitragsbefreiung kein früherer Rentenbeginn möglich ist, kein Arbeitslosengeld, keine Erwerbsminderungsrente und keine Reha-Leistungen gezahlt werden. Von Vorteil sei der Minijob hauptsächlich als Zusatz zum Vollzeitjob (für etwa 6000 Krefelder) sowie für Schüler und Studenten. Midijobs seien gut, um sich an eine Festanstellung zu gewöhnen.