Die Linke fühlt sich benachteiligt, klagt und bekommt Recht

Über das Urteil des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf freuen sich Stephan Hagemes und Wolfgang Dreßen.

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Stephan Hagemes ist „glücklich über das Urteil“. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke in Krefeld begrüßt die Einschätzung der Richter in ihrer Urteilsbegründung, dass die Ratsfraktion „gleichheitswidrig benachteiligt“ werde. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hatte einer Klage der Partei im Januar Recht gegeben. Die Linke war juristisch gegen die Beschlüsse des Rates vorgegangen.

Die anderen Fraktionen bekommen deutlich mehr Zuwendungen für die Fraktionsarbeit als Die Linke. Ein Beispiel: Die FDP bekommt 200 000 Euro, und das bei nur einem Ratssitz mehr, als Die Linke hat (88 000 Euro). So hatte das Gericht den Rat und die Krefelder Verwaltung aufgerufen, das „Rechtstaatsprinzip“ herzustellen und dem „allgemeinen Gleichheitssatz zu genügen“.

Nun sagt Hagemes: „Wir wollen das ganze System in Krefeld auf demokratische und rechtsstaatliche Füße stellen. Mit dem Gewurschtel muss Schluss sein.“ Hintergrund ist, dass es unterschiedliche Lohngruppen für Fraktionsmitarbeiter gibt, die städtische Angestellte sind und in der Verwaltung arbeiten. Jede Fraktion aber solle entsprechend ihrer Größe Zuwendungen erhalten, lautet die Forderung.

Stephan Hagemes

Wolfgang Dreßen, der Geschäftsführer der Fraktion, spricht von einem „System, das in sich läuft.“ Beschäftigte in den Fraktionen werden auch als Angestellte der Verwaltung eingestellt. „Die Aufgabe die Verwaltung zu kontrollieren, wird mit diesem Verfahren ausgehebelt. Die Verwaltung kontrolliert sich selbst“, sagt Dreßen. „Die Mitarbeiter der Fraktionen werden es sich kaum mit dem zukünftigen Arbeitgeber verscherzen wollen.“ Die Linke habe jedoch kein solches Job-Angebot erhalten, werde dieses aber auch nicht annehmen. Ziel der Partei sei es in diesem Jahr, die Personalmittel aufgestockt zu bekommen. 2019 will die Partei dann das System der Personalmittel ganz neu aufstellen. Die Verwaltung hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. anle