Corona-Impfungen Diese Regeln gelten in Krefeld jetzt für die Vergabe von Astrazeneca-Impfstoff

Ein weiterer Jahrgang startet ab Dienstag mit dem Impfen gegen Corona. Schwangere dürfen Bezugspersonen bestimmen, die geimpft werden. Die Stadt hat die Vorgehensweise speziell für Astrazeneca-Impfstoff herausgegeben.

Die Stadt hat die Impf-Vorgehensweise speziell für Astrazeneca-Impfstoff herausgegeben.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Die Stadt Krefeld hat nach eigenen Angaben jetzt begonnen, Informationen an die 79-jährigen Menschen zur Corona-Schutzimpfung zu versenden. In Nordrhein-Westfalen erfolgt nach dem Impfen der über 80-Jährigen nun die Terminvergabe für die Impfung der über 70-Jährigen – laut Vorgabe des Landesministeriums diesmal jahrgangsweise. So soll ein erneuter übermäßiger Andrang, wie er beim Start der Ü80-Impfung aufgetreten war, vermieden werden.

Impfungen für weiteren Jahrgang starten

Ab Dienstag, 6. April, sollen zunächst Menschen im Alter von 79 Jahren einen Termin für eine Impfung im Impfzentrum ab dem 8. April vereinbaren können. Sie erhalten in den nächsten Tagen einen Brief, in dem das Land und die Stadt über den Ablauf informieren.

Die Stadt Krefeld erhält für diesen Personenkreis eine zusätzliche Zuteilung von 2000 Impfdosen des Impfstoffs von Biontech. Im Anschluss werden weitere Impfberechtigte der Jahrgänge 1942 bis 1951 gestaffelt eingeladen. Über 70-Jährige
können – wenn ihr Jahrgang an der Reihe ist – sowohl für sich als auch für ihre Lebenspartnerin oder ihren Lebenspartner einen Termin vereinbaren, und zwar unabhängig davon, wie alt diese sind.

Auch Menschen die 80 Jahre und älter sind und bisher noch keinen Termin vereinbart haben, können dies weiterhin tun und nun auch einen Partner oder eine Partnerin mit anmelden. Nachmelden von Partnern bereits geimpfter Personen ist jedoch nicht möglich. Parallel dazu sollen nach Ostern auch die Impfungen in den Arztpraxen starten, allerdings zunächst mit einer begrenzten Kapazität.

So sollen die Astrazeneca-Impftermine vergeben werden

Für Ostersonntag sind der Stadt zusätzlich rund 5000 Dosen Astrazeneca-Impfstoff angekündigt. In dem Zusammenhang wird von der ansonsten bestehenden Priorisierung abgewichen. Ab Samstag, 3. April, bis Montag, 5. April, können Personen, die mindestens 60 Jahre alt aber nicht über 70 sind einen Termin zur
Impfung mit Astrazeneca-Impfstoff über die Hotline 116 117 und die Online-Terminvergabe www.116117.de der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbaren. Der Zeitraum für diese Impfungen ist von Ostermontag bis zum 14. April vorgesehen.

Da für ausführliche ärztliche Aufklärungsgespräche der Zeitraum im Impfzentrum wahrscheinlich nicht ausreicht, werden Interessenten an dieser Impfung, die noch Zweifel haben, gebeten, sich zuvor mit ihrem Hausarzt zu beraten. Diese Termine werden dann in Reihenfolge der Anmeldung ausschließlich für die Impfung mit dem Astrazeneca Impfstoff vergeben. Angemeldete können dann vor Ort nicht auf
eine Impfung mit Impfstoff von Biontech oder Moderna bestehen.
Für Menschen mit gewissen Vorerkrankungen, denen ihr Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, ist weiterhin ebenfalls eine vorgezogene Impfung möglich.

Schwangere dürfen enge Kontaktpersonen für Impfung benennen

Außerdem besteht für Schwangere derzeit die Möglichkeit, zwei enge Kontaktpersonen zu benennen, die unabhängig von Alter und Berufsgruppe zur Impfung gegen Covid-19 berechtigt sind. Die E-Mail-Adresse des Gesundheitsamtes zur Impfanmeldung für diese Personenkreise lautet corona-impfung@krefeld.de. Viele Informationen rund um das Thema Coronavirus sowie Antworten auf Fragen zur Coronaimpfung hält die Stadt auf ihrer Internetseite www.krefeld.de/coronavirus bereit.