Disko-Raub: Hohe Haftstrafen für Täter
Fünf Männer hatten bei Überfall 21 000 Euro gestohlen.
Krefeld. Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung sind vier Angeklagte von der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sie gemeinschaftlich einen Angestellten der Oberhausener Diskothek „Steffy“ in der Silvesternacht 2011 bis zu seiner Krefelder Wohnung verfolgt, am Kopf verletzt und ausgeraubt hatten.
Zwei der Räuber hatten diese Tat direkt ausgeführt und so die Einnahmen von 21 000 Euro erbeutet. Dafür wurde T. (32) zu sieben Jahren Gefängnis Haft verurteilt. Das Verfahren gegen seinen Komplizen A. (22) wurde abgetrennt. Er soll noch psychiatrisch begutachtet werden.
Der Hinweis, dass der Angestellte alleine mit dem Geld nach Krefeld fahren würde, war zuvor von einem Türsteher der Disko, dem Angeklagten Ü. (28), gekommen. Dafür bekam er nun fünf Jahre und sechs Monate Haft.
Alle Angeklagten hatten sich zuvor gegenseitig beschuldigt und ihre eigene Tatbeteiligung heruntergespielt. Das Gericht jedoch sah das anders: „Das war alles keine Kleinigkeit, sondern eine schwere Straftat“, so der Richter. Und so verurteilte die Kammer den Fahrer und Fluchthelfer Ö. zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Der bereits mehrfach vorbestrafte N. (31) muss insgesamt sechs Jahre und sechs Monate in Haft.