Stadt will Ansiedlung von Spielhallen steuern
Krefeld. Ein Bordellbesuch ist kein Vergnügen. Das meint jedenfalls das Bundesverwaltungsgericht. Im Unterschied zu Sauna- oder Swingerclubs stehe in Bordellen nicht das gemeinschaftliche Erlebnis im Vordergrund.
Deshalb seien letztere als Gewerbebetriebe und nicht als Vergnügungsstätten anzusehen. Auch Sexshops seien als Gewerbe anzusehen, sofern sie keine Videokabinen anbieten.
Diese erstaunlichen Erkenntnisse hatten die Politiker im Planungsausschuss zu berücksichtigen, in dem das neue Vergnügungsstättenkonzept (VSK) der Stadt vorgelegt wurde. Erarbeitet hatte es die Dortmunder Firma Planersocietät. In der heutigen Sitzung des Stadtrates soll es verabschiedet werden.
Mit dem Konzept will die Kommunalpolitik über künftige Bebauungspläne die Konzentration von Spielhallen und anderen Vergnügungsstätten besser steuern.
Für die Betreiber bedeutet das VSK eine größere Planungssicherheit. Vergleichbar ist es mit dem Einzelhandelskonzept, das dessen Ansiedlungen regelt.
Dabei unterscheidet das VSK die Vergnügungsstätten in drei Bereiche: Glücksspiel, Unterhaltung und Sex. In die erste Kategorie fallen beispielsweise Spiel- und Automatenhallen sowie Wettbüros. Unterhaltung wird in Diskotheken, Multiplexkinos, Nachtlokalen, Varietés, Tanzbars und Hochzeits-Festhallen geboten. Sexshops mit Videokabinen und Swingerclubs fallen in die dritte Kategorie.
Bisher waren Genehmigungen von Spielhallen und anderen Vergnügungsstätten immer Einzelfallentscheidungen. Die Verwaltung hatte kaum eine Möglichkeit, deren Ansiedlung in leerstehenden Immobilien oder in Gewerbegebieten wie dem an der Kleinewefersstraße zu verhindern.
Deshalb klagten in den letzten Jahren Bürgervereine und Bezirksvertretungen zunehmend über hohe Konzentrationen insbesondere von Spiel- und Automatenhallen in Gewerbegebieten. Vor allem im Nord- und Westbezirk haben sich viele Spielotheken und Casinos angesiedelt.
Allerdings kommt das VSK auch zu dem Schluss, dass die meisten Gewerbegebiete in Krefeld trotzdem noch frei von Wettbüros und Spielhallen seien.
Um negativen Entwicklungen, unter anderem der Gefahr der Verzerrung der Mieten, entgegenzusteuern, sollen Vergnügungsstätten nur noch an wenigen ausgewählten Standorten ausnahmsweise zugelassen werden: Mevissenstraße, Dießemer Bruch und Bruchfeld. Allerdings sollen auch dort Glücksspiel-Konzentrationen vermieden werden.