Abgas-Skandal Drei Krefelder wollen wegen Schummel-Diesel gegen VW klagen
Anwalt Andreas Neuber ist zuversichtlich, dass seine Mandanten entschädigt werden. Diese wollen nun einen Benziner.
Krefeld. Von ihren Diesel-Fahrzeugen haben sie die Nase voll, nicht aber von der Marke VW. Drei Krefelder Autofahrer wollen ihre relativ neuen Fahrzeuge zurückgeben, nachdem bekannt geworden ist, dass eine Software in den EA 189 (Diesel-)Motoren die Werte so manipuliert, dass die Abgasgrenzwerte auf dem Prüfstand niedriger als im Alltag sind.
Der Krefelder Rechtsanwalt Andreas Neuber ist zuversichtlich, dass seine Mandanten Erfolg haben werden mit ihrem Vorstoß. Dabei hat das Landgericht Bochum vor einigen Tagen entschieden, dass Kunden kein Rückgaberecht haben. Das sehen Neuber und auch eine namhafte große deutsche Verbraucherschutz-Kanzlei anders. Auch der bekannte USStaranwalt Michael Hausfeld will mit seinem neuen Berliner Büro hohe Entschädigungen für geschädigte VW-Diesel-Kunden erkämpfen.
„Niemand weiß zur Zeit, wie die Verbrauchs- und Abgaswerte nach der Software-Umstellung ausfallen werden“, sagt Neuber. Indirekt Recht erhält er bei seiner Argumentation vom Kraftfahrt-Bundesamt. Das ist im Rahmen einer Prüfung für den Passat derzeit nicht sicher, ob der Motor nach der Umrüstung die Schadstoffnorm erfüllen wird. Deshalb ist die Software noch nicht freigegeben und die geplante Rückruf-Aktion verzögert sich um weitere Wochen.
Viele Privatkunden, aber auch Fuhrparkmanager fürchten, dass sie bei einem Verkauf ihres Wagens einen höheren Wertverlust hinnehmen müssen als üblich, selbst wenn die ursprüngliche Software entfernt wird. Neubers Klienten haben deshalb bereits im vergangenen Herbst reagiert und ihn beauftragt. Ihre Rechtsschutzversicherung habe ihnen eine Deckungszusage für den Fall einer Klage gegeben.
Allerdings hoffen die Krefelder VW-Kunden, dass es soweit gar nicht kommt. Derzeit verhandeln die zuständigen Autohäuser über den Anwalt mit den Autobesitzern. „Ziel ist es, die Wagen zu einem guten Rückkaufswert an das jeweilige Autohaus zurückzugeben und dort dann einen Benziner zu kaufen“, sagt Neuber.
Im Rahmen der zweijährigen Verjährungsfrist bei Neuwagen haben die Autohäuser ebenso wie inzwischen bundesweit der VW-Konzern auf die sogenannte Einrede der Verjährung verzichtet. „Ansonsten hätte nur eine Klage die Frist unterbrochen“, erklärt Neuber. So ist es seinen Mandanten letztendlich lieber.
Wie viele VW-Fahrzeuge in Krefeld von dem Abgasskandal betroffen sind, ist nicht bekannt. Eine Anfrage bei der Stadt ergibt, dass von den insgesamt rund 120 000 Fahrzeugen aller Art knapp ein Drittel Dieselfahrzeuge sind (Anzahl Pkw 31 380, Lkw 5137, Sonstige 1908). „Die Fabrikate sind uns aber nicht bekannt“, sagt Manuel Kölker vom Presseamt.
Auch die beiden in Krefeld ansässigen Autohäuser Borgmann sowie Tölke & Fischer machen dazu keine Angaben. Während das Autohaus mit Stammsitz an der Gladbacher Straße zu dem Thema gar nichts sagen möchte, ist der Serviceleiter vom anderen Autohaus offener gegenüber der Presse. „Wenn Autokäufer bei zweijähriger Garantiezeit ein älteres Auto fahren, haben wir auch kein Problem damit, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten’“, sagt Marco Nießing. „Bis heute jedoch habe ich keine einzige Klage vorliegen, noch nicht einmal ein Rücktrittsbegehren.“ Er glaubt, dass mit der Umrüstung der Motoren das Problem behoben wird.