Helios-Kliniken DRK-Schwestern verlieren Sonderstatus
Bundesarbeitsgericht fällt Grundsatzurteil. Helios-Leitung und DRK-Oberin sind über die Zukunft der 252 Einsatzkräfte im Gespräch.
Krefeld. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die seit 60 Jahren geltende Rechtsprechung revidiert und entschieden, dass die Gestellung von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft Essen künftig als Arbeitnehmerüberlassung einzustufen ist. Die Gesetzesnovellierung tritt am 1. April in Kraft. In Krefeld sind davon vorwiegend 252 DRK-Schwestern-Arbeitsplätze in den Helios-Kliniken in Süd und Hüls betroffen. Ob das Urteil für sie Folgen hat, ist noch unklar.
Diane Kamps, Oberin der DRK-Schwesternschaft Krefeld, bedauert den Entscheid des BAGs, will aber zunächst die Urteilsbegründung abwarten, um seine Auswirkungen einschätzen zu können. Umso mehr begrüßt sie eine Ausnahmeregelung im DRK-Gesetz, auf die sich das DRK mit der Bundesregierung geeinigt hat.
Wenige Tage vor dem BAG-Urteil hatten sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und DRK-Präsident Rudolf Seiters verbindlich darauf geeinigt, dass die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten für die Rotkreuzschwestern nicht gilt. Demnach wäre deren Gestellung auch zukünftig unbefristet möglich. Laut Seiters kann damit auch die unverzichtbare humanitäre Arbeit im Katastrophenfall fortgesetzt werden.
Derzeit kann laut Diane Kamp jedes Mitglied — die Schwesternschaft ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein — seinen Einsatz beim Gestellungspartner unverändert fortsetzen, wobei die Schwesternschaft weiterhin Ansprechpartner für die Rotkreuzschwestern bleibt. Mit den Krefelder Helios-Kliniken, dem Hospiz und anderen Gestellungspartnern stehe man im engen Austausch.
Nicht betroffen sind die DRK-eigenen Einrichtungen wie die ambulanten Pflegedienste und das Stups-Kinderzentrum.
Alexander Holubars, Helios-Geschäftsführer
Helios-Klinikgeschäftsführer Alexander Holubars sagt: „Wir sind sicher, dass sich für die Fortsetzung der langen Tradition der engen Zusammenarbeit zwischen der DRK-Schwesternschaft und dem Krefelder Klinikum eine gute Lösung finden wird, die allen Beteiligten gerecht wird. Die 252 DRK-Schwestern werden von uns und ihren pflegerischen Kollegen hochgeschätzt und bleiben auch weiterhin in die Teams integriert.“ Da das DRK bereits den Helios-Tarifvertrag mit Verdi anwende, seien auch diesbezüglich keine Änderungen zu erwarten, sagt der Klinikchef.
Verdi hatte vor dem Bundesarbeitsgericht geklagt. Die Gewerkschaft begrüßt die Entscheidung des Gerichts. Mit diesem Urteil werde in Zukunft die dauerhafte Ausleihe von DRK-Schwestern an einzelne Einrichtungen auch außerhalb des DRK beendet. Die DRK-Schwestern müssten mit den Beschäftigten der Einsatzbetriebe gleichgestellt — oder noch besser — in diese Betriebe übernommen werden, fordert Verdi.
Den DRK-Schwesternschaften bietet man an, gemeinsam gute tarifliche Regelungen für den Übergang zu finden und die Ansprüche der Betroffenen zu sichern. Ungeklärt seien unter anderem Anwartschaften bei der Altersversorgung, Anrechnung von bisherigen Beschäftigungszeiten sowie vereinzelt Wohnrechte in Schwesternheimen.