Im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes geht der zuständige Amtsapotheker jedem gemeldeten Verstoß nach.
Nach Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums vom 16. Dezember 2011 dürfen nikotinhaltige Liquids nicht in den Verkehr gebracht werden, weil eine Zulassung durch die zuständige Bundesoberbehörde nicht vorliegt. Mit Beschluss vom 16. Januar (Az 16 L 2043) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Produktwarnung für nikotinhaltige E-Zigaretten von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens bestätigt.
Der Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegt der Überwachung durch den für die Stadt Krefeld und den Kreis Wesel zuständigen Amtsapotheker Torsten Wessel, erreichbar unter der Telefonnummer 02841 2021121 oder per E-Mail an torsten.wessel@kreis-wesel.de.