Krefeld Ehemann schlägt seine Frau mit Hammer

Die Anklage wirft dem Mann vor, dass er seiner Frau nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung mit einem 500 Gramm schweren Schlosserhammer auf den Kopf geschlagen hat.

Symbolbild.

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Krefeld. Eigentlich wollte kein Familienangehöriger etwas zu den Gewalttätigkeiten Anfang April 2017 sagen — so wirkte es zumindest am Freitag vor dem Schwurgericht. Den Zeugen, also der Ehefrau und den Kindern, ging es darum, dass der Vater bestenfalls sofort nach Hause kommt. Das geht aber nicht. Der 62-Jährige muss sich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Die Anklage wirft ihm vor, dass er seiner Frau nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung mit einem 500 Gramm schweren Schlosserhammer auf den Kopf geschlagen hat.

Zuerst sei die Auseinandersetzung mit Worten ausgetragen worden. Dann habe der Angeklagte den Raum verlassen, die Frau habe sich auf den Boden gesetzt und den Streit wohl als beendet angesehen. Zumindest habe sie mit keinem Angriff gerechnet. Der Ehemann soll aber unterdessen den Hammer geholt haben, zurückgekehrt sein und das Werkzeug seiner Frau auf den Hinterkopf geschlagen haben. Ihm sei laut Staatsanwaltschaft bewusst gewesen, dass solche Schläge tödliche Folgen haben können. Darum und wegen des mutmaßlich heimtückischen Angriffs von hinten geht die Staatsanwaltschaft von versuchtem Mord aus.

Die Frau soll eine Platzwunde, mehrere Hämatome und eine Gehirnerschütterung erlitten haben. Der Sohn war kurz nach dem Schlag herbeigeeilt und hatte weitere Schläge verhindert.

Zu den Vorwürfen wollte der Angeklagte vor Gericht nichts sagen. Als seine Ehefrau allerdings den Sitzungssaal betrat, rief er ihr unter Tränen eine Entschuldigung zu. Die Frau wiederum sagte vor Gericht nur: „Ich will meinen Ehemann zurück.“ Ähnlich äußerten sich die Kinder der Eheleute. Sie alle würden die Sache wohl am liebsten vergessen und erst recht nicht vor einem Gericht ausgebreitet sehen.

Der 62-Jährige sitzt seit den Vorfällen in Untersuchungshaft.

Beim nächsten Verhandlungstermin am Dienstag sollen die Ermittlungsrichterin und eine Medizinerin sowie weitere Zeugen gehört werden. Dem Angeklagten droht eine mehrjährige Haftstrafe.