Neuer Prozess spart ein halbes Jahr Gefängnis
Revision: Besitz und Beihilfe statt Verurteilung wegen Drogenhandels.
Im Dezember 2016 wurde ein 29-jähriger Krefelder vom Landgericht zu drei Jahren Haft wegen des Besitzes und Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt. Der Bundesgerichtshof reklamierte, dass das Urteil möglicherweise nicht zwischen Täterschaft und Beihilfe differenziert habe und gab das Verfahren zur Klärung an das Landgericht zurück.
Das rollte den Prozess jetzt neu auf und stellte fest, dass dem Angeklagten aufgrund der Tatumstände keine Täterschaft nachzuweisen ist. Der Angeklagte will nur mit Drogen für den Eigenbedarf entlohnt worden sein. Das Gericht verurteilte ihn wegen des Besitzes und der Beihilfe zum Handel in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Untersuchungshaft wird angerechnet.
Die sogenannte Kronzeugenregelung schützte den Krefelder (29) nicht vor der Haft — weder damals noch diesmal. Allerdings hatten sein Geständnis und die Nennung der Lieferanten schon beim ersten Urteil das Strafmaß massiv reduziert. Auch den Schlagring, den der Mann in seiner Wohnung aufbewahrte, rechnete ihm das Gericht nicht an. Den Schlagring hatte er sich besorgt, nachdem er von vier Tätern zu Hause überfallen und durch eine Machete schwer verletzt worden war.
Was war geschehen? Der Krefelder hatte nach eigenen Angaben zwischen Februar und Juli 2015 für einen Bekannten in elf Fällen zwischen 100 und 200 Gramm Marihuana im Schlafzimmer seiner Wohnung aufbewahrt. Das Portionieren und den Weiterverkauf hatte der Bekannte selbst übernommen. Als Entlohnung habe der Angeklagte pro Lieferung etwa zehn Gramm für seinen Eigenbedarf erhalten. Im Juli 2016 hatte der Mann in mindestens drei Fällen von einer weiteren gesondert verfolgten Person jeweils etwa 500 Gramm Marihuana entgegengenommen, portioniert und verwahrt. Im August wiederholte sich der Vorgang, nun jedoch mit 2,6 Kilogramm, weil der Lieferant wegen des bevorstehenden Urlaubs auf Vorrat arbeitete.
Staatsanwalt und Richter hatten dem Angeklagten schon im ersten Prozess vorgeworfen, selbst nach dem brutalen Überfall die Drogengeschäfte nicht eingestellt zu haben. „Wer in seiner Küche Drogen in solchen Mengen portioniert, wo sich auch die eigenen kleinen Kinder aufhalten, der hat es nicht anders verdient“, meinte der Richter damals.
Auch im jetzigen Revisionsverfahren erkannten Richterin und Staatsanwalt das umfassende Geständnis des Angeklagten an, das nicht zuletzt zur Ergreifung der Dealer beigetragen hat. Das Verfahren konnte verkürzt werden, da keine Zeugen neu geladen werden mussten und die damaligen Aussagen per Verlesen eingebracht werden konnten. Der vermeintliche Haupttäter ist inzwischen gefasst. Gegen ihn soll in der kommenden Woche verhandelt werden.