Einbrecher erbeutete Schmuck, Frau saß im Wohnzimmer - ein Jahr Haft auf Bewährung
Die bestohlene Krefelderin entdeckte Teil der Beute im Internet.
Krefeld. Für einen nächtlichen Wohnungseinbruch im August 2012 hat das Amtsgericht jetzt einen 23-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Während sich eine Krefelderin in ihrem Wohnzimmer aufhielt, hatte sich der Angeklagte über ein auf Kipp stehendes Fenster unbemerkt Zutritt zur Wohnung der Frau verschafft. Bei dem Einbruch nahm er Schmuck im Wert von etwa 20.000 Euro mit.
Der Richter blieb um drei Monate unter dem geforderten Strafmaß des Staatsanwalts, nicht zuletzt, weil der Angeklagte geständig war und ohne Vorstrafen ist. Die sechsmonatige Untersuchungshaft wird angerechnet, die Reststrafe auf Bewährung ausgesetzt. Drei Jahre lang darf sich der Geständige nichts zu Schulden kommen lassen, wenn er die Reststrafe nicht doch noch verbüßen will.
Der Richter bestand außerdem auf einer Wiedergutmachung des Schadens, denn der Täter hatte den Schmuck übers Internet und an einen Krefelder Ankäufer veräußert. Die Hausratversicherung der Frau hatte wegen des auf Kipp stehenden Fensters nur einen Teil des Schadens ersetzt, so dass für die Frau ein Restschaden von etwa 5000 Euro blieb.
Den muss der Angeklagte, der in Castrop-Rauxel bei Verwandten lebt, innerhalb von drei Jahren durch eine Zahlung von monatlich mindestens 50 Euro wenigstens teilweise erstatten. Darüber hinaus muss er 200 Sozialstunden ableisten und wird von einem Bewährungshelfer betreut. Der Richter versuchte dem Täter zu verdeutlichen, dass auch ein Gelegenheitsdiebstahl ein schwerwiegender Eingriff in die Intimsphäre des Bestohlenen ist. Im Übrigen handele es sich um einen dreisten Einbruch.
Die Tat wurde aufgedeckt, weil die Frau Teile ihres Schmucks im Internet wiedererkannt hatte. Auch bei einem Krefelder Pfandleiher wurden Stücke entdeckt. Es ist geltendes Recht, dass das Diebesgut in diesem Fall nicht zurückgegeben werden muss. Es müsste von der Geschädigten zurückgekauft werden. Dafür zeigte das Opfer wenig Verständnis.