Einbruch beim ehemaligen Lebenspartner

Krefeld. Mit acht Monaten Haft auf Bewährung für eine Einbruchsserie in die Nachbarwohnung des ehemaligen Lebensgefährten kam gestern eine 32-jährige Krefelderin noch glimpflich davon.

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Die Staatsanwältin wollte die Haftstrafe nicht zur Bewährung aussetzen.

Zwischen September 2012 und April 2013 hatte die Frau die Wohnungstür ihres Ex-Partners viermal gewaltsam aufgebrochen und stark beschädigt. Beim fünften Einbruch war die Tür noch vom letzten Mal zerstört. Gestohlen hat sie zumeist Lebensmittel und Zigaretten, einmal auch einen kleineren Geldbetrag.

Ein als Gutachter bestellter Psychiater berichtete von einer chronischen psychischen Erkrankung der Frau, die jedoch nicht der Auslöser der Tat gewesen sei. Vielmehr sei diese als Nachspiel eines Beziehungskonfliktes zu sehen. Es fehle ihr zwar an Unrechtsbewusstsein, dennoch sei sie strafrechtlich voll verantwortlich. Außerdem sieht er eine hohe Wiederholungsgefahr.

Der Richter stellte der Verurteilten außer ihrer Betreuerin einen Bewährungshelfer zur Seite, in der Hoffnung, dass dieser eine neue Wohnung für die Sozialhilfeempfängerin finden. Er setze die Strafe nur deshalb zur Bewährung aus, weil er hoffe, dass die Einbrüche unter diesen veränderten Bedingungen aufhören.

Strafmindernd berücksichtigt wurde, dass bisher keine Vergehen registriert sind. Die Täterin muss jetzt zwei Jahre straffrei bleiben, sonst muss sie doch noch hinter Gitter.