Kempener muss nach Brand in Psychiatrie

Das Krefelder Landgericht ordnet eine Unterbringung des 46-Jährigen an.

Foto: Kurt Lübke

Kempen/Krefeld. Der 46-Jährige, der sich wegen eines Hausbrandes an der Von-Baeyer-Straße vor dem Landgericht Krefeld verantworten musste, wird in einer Psychiatrie untergebracht. Das entschied das Gericht am zweiten Verhandlungstag, weil der Mann wegen einer „schizophrenen Psychose“ nicht schuldfähig sei.

Im Januar 2013 hatte es in einem Mehrfamilienhaus im Hagelkreuz-Viertel gebrannt, weil D. zuvor Filtertüten in seiner Mikrowelle angezündet hatte. Nachbarn hatten Rauch bemerkt. Eine Zeugin soll den 46-Jährigen durch die Wohnungstür angefragt haben, ob alles in Ordnung sei. Seine Antwort soll gelautet haben: „Meine Mikrowelle brennt, ich hab’ es aber im Griff.“

Ein fataler Irrtum: Wenige Minuten später mussten die alarmierten Feuerwehrleute die Wohnungstür gewaltsam öffnen. Anschließend wurde D. bewusstlos aus dem Haus getragen. Vor Gericht äußerte der Kempener, dass er „keine Gefährdung für andere“ sei. Nachbarn waren schon im Januar 2013 anderer Meinung. Gegenüber der WZ berichtete ein Anwohner damals, dass der 46-Jährige bereits „mehrfach auffällig“ gewesen sei. Unter anderem sei er schon nackt über den Rasen am Mehrfamilienhaus gelaufen.

Im Prozess wurde deutlich, dass der Kempener bereits seit 20 Jahren unter einer psychischen Erkrankung leidet. Nur einige Wochen vor dem Vorfall im Januar 2013 war er aus einer Klinik entlassen worden. Eine ehemaligen Ärztin des 46-Jährigen habe ihn nie auffällig erlebt, wisse aber, dass die verschriebenen Medikamente bei ihm nicht immer wirken. Unter anderem deshalb ordnete das Landgericht jetzt die Unterbringung in einer Psychiatrie an. tkl