Eine halbe Stelle ist nicht genug

Personalnot belastet Arbeit mit Kindern.

Krefeld. Auch wenn sie noch strafunmündig sind: Im vergangenen Jahr ist gegen 198 Kinder unter 14 Jahren ein Strafverfahren eingeleitet worden. 28 von ihnen hatten das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet. Das geht aus dem Bericht für 2012 der Jugendgerichtshilfe hervor.

Das prozentuale Verhältnis von Jungen und Mädchen ist ähnlich wie bei den Strafmündigen. In 28 Prozent der Fälle waren die jungen Täter weiblich. Als häufigste Deliktarten wurden Diebstahl (30 Prozent), Körperverletzung (26 Prozent) und Sachbeschädigung (15 Prozent) erfasst. In 70 Fällen hat die Gerichtshilfe deshalb zu Beratungs- und Erziehungsgesprächen eingeladen.

Die aktuelle Zahl der strafunmündigen Straftäter ist im Vergleich zu den Vorjahren leicht gesunken (2009: 289, 2010: 334, 2011: 279). Dennoch weist die Jugendgerichtshilfe auf die Notwendigkeit und die Chance hin, möglichst frühzeitig auf die Fehlentwicklungen der jungen Täter mit pädagogischen Mitteln zu reagieren. Durch die Kooperation von Polizei und dem Sachgebiet „Arbeit mit Strafunmündigen“ seien dafür gute Voraussetzungen gegeben.

Doch der Auftrag droht an der Personalsituation im Rathaus zu scheitern. Für die Arbeit mit 198 Strafunmündigen steht nur eine Teilzeitstelle einer pädagogischen Fachkraft zur Verfügung. Dadurch können nicht alle als sinnvoll eingestuften und erforderlichen Angebote und Maßnahmen im vollen Umfang umgesetzt werden. yb