Emotionale Diskussion um junge Angeklagte

Weil sie einem 23-jährigen Radfahrer überfallen haben, sind drei 19- und 20-Jährige vor dem Landgericht bestraft worden.

Düsseldorf. Emotional diskutiert wurde an zwei Prozesstagen vor dem Krefelder Landgericht. War das nun ein Abziehen unter Jugendlichen oder schon ein schwerer Raub? Gilt das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?

Die Meinungen über das passende Strafmaß gingen bei Staatsanwalt und Verteidigern weit auseinander. Mittendrin drei Jugendliche mit hängenden Schultern und großen Augen. Die hatten offenbar auf der Anklagebank größte Mühe zu begreifen, was sie da wirklich angestellt hatten. Denn eigentlich, so hatten eingangs eingeräumt, wollten sie ja nur eine Aktion starten und einen Drogendealer abziehen. Außerdem hätten sie auch nur eine ungeladene Schreckschusspistole gehabt.

Am Ende wurden drei 19 und 20 Jahre alten Angeklagten wegen schweren Raubes mit Waffengewalt verurteilt.

In dem irrigen Glauben, es handele sich um einen Dealer mit gut gefüllten Taschen, hatten Bilal Ö., Orhan K. und Simon Z. einem 23-jährigen Radfahrer mit vorgehaltener Waffe seine Geldbörse mit rund 180Euro Inhalt sowie sein Handy gestohlen. Drogen gab es zwar keine, aber dafür wenig später die Polizei und jetzt die Gerichtsverhandlung.

Bilal Ö., der die Waffe in den Händen gehalten hatte, wurde eine zweijährige Bewährungsstrafe auferlegt. Für Orhan K., der seit Juni in der Justizvollzugsanstalt Solingen wegen Verstoßes gegen vorherige Bewährungsauflagen schon eine zweijährige Strafe absitzt, wurde seine Haft um ein weiteres Jahr verlängert.

Der dritte im Bunde, Simon Z., hatte die Tat geplant und wurde zu einem Dauerarrest von vier Wochen und 50 Sozialstunden verurteilt. Für alle drei wandte das Gericht das Jugendstrafrecht an, gegen den Antrag des Staatsanwaltes. Der hatte nämlich am Vortag für den Zündstoff gesorgt, weil er sofortigen Antritt von zwei- bis fünfjährigen Haftstrafen ohne Bewährung nach dem Erwachsenenstrafrecht gefordert hatte.

"Da hab ich die ganze Nacht kein Auge zugetan", so der Angeklagte Orhan K. "Weil die Angeklagten aber insgesamt recht unreif wirken, sind wir heute beim Jugendstrafrecht geblieben", so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Doch trotz der vergleichsweise milden Bewährungsstrafen war den Jugendlichen der Schrecken der Verurteilung anzusehen. "Ich hoffe für Sie, dass Sie diese Chance nutzen", so die Vorsitzende Richterin. Dass das sogenannte "Abziehen unter Jugendlichen" eine schwere Straftat ist, müssen sie wohl nun einsehen und gelobten noch im Gerichtssaal Besserung: "So etwas machen wir nie mehr wieder".