Abriss Et Bröckske: "Ein Nachbau ist kein Denkmal"

Norbert Hudde und Gerhard Hanisch erläutern die Besonderheiten eines Original-Gebäudes.

Foto: D. Jochmann

Krefeld. Nach Karneval werden die Gespräche zwischen dem neuen Eigentümer der Traditionsgaststätte „Et Bröckske“ und der Stadt fortgesetzt. Die Kölner Investorengruppe will das alte Gebäude abreißen und in der selben Anmutung wieder aufbauen. Um es davor zu bewahren, hat die Untere Denkmalbehörde der Stadt das Gebäude zum Denkmal erklärt und damit unter Schutz gestellt.

Die Kölner Investorengruppe hat dagegen eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angekündigt. Schließlich wolle sie laut des beauftragten Krefelder Architekten Rainer Lucas mit dem Nachbau des Gebäudes das Stadtgesicht an der Stelle weiterhin erhalten.

Ist ein Nachbau noch denkmalgerecht? „Ganz klar: Nein““, sagen Denkmalpfleger Gerhard Hanisch und Planungsamtsleiter Norbert Hudde. Hanisch holt zunächst thematisch aus und erinnert an die Diskussion vor einigen Jahren, das Monet-bild auf dem Kaiser-Wilhelm-Museum zugunsten der Stadtkasse zu verkaufen.

„Wenn man das Original verkauft, zuvor noch eine Kopie angefertigt und mit diesem Hinweis das Bild ins Museum gehängt hätte, wäre es dann das Kunstwerk gewesen, das es für den Betrachter im Original ist?“, fragt Hanisch. Er verneint. Man würde nicht sehen, mit welchen Farben, in welcher Technik und auf welcher Leinwand Monet im Original gemalt habe.

„Wenn man eine Kopie des ,Et Bröckske’ baut, hat man kein Zeugnis mehr davon, was 1951 durch den Bauunternehmer und Architekten Hans Schrüllkamp dort erschaffen worden ist“, sagt Hanisch. Das Gebäude damals sei mit Schwemmstein gebaut worden. Der sei heute im Bauhandwerk vollständig von Kalk-Sandstein ersetzt worden. Auch dürften die Sprossenfenster heutzutage nicht mehr nachgefertigt werden, weil sie den gültigen Richtlinien nicht mehr entsprechen.

Ebenso müsse heute nach der Energieeinsparverordnung bei einem Neubau mit einer 20 Zentimeter dicken Dämmung der Fassade gearbeitet werden. „Deshalb wird ein Nachbau wegen der gültigen Richtlinien heute ganz anders aussehen“, erklärt Hanisch.

„Bei einem denkmalgeschützten Haus hingegen darf man in Absprache mit der Denkmalbehörde das Gebäude ertüchtigen — und alte Formen nachbauen lassen“, sagt Planungsamtsleiter Norbert Hudde. Die höheren Kosten könnten bei der Steuer mit einer Sonderabschreibung nach dem Denkmalschutzgesetz geltend gemacht werden.

„Danach können 100 Prozent der Aufwendungen, die zur Erhaltung des Denkmals und einer sinnvollen Nutzung dienen, innerhalb von zwölf Jahren einkommensmindernd abgeschrieben werden.“

Das sei einer der maßgeblichen Gründe, weshalb die alten Häuser an der Uerdinger Straße bei Käufern so beliebt seien. „Weshalb dann ein Nachbau des ’Et Bröckske’, wenn das Original viel mehr Möglichkeiten bietet?“, fragt sich Hudde.

Die Investoren planen in dem Neubau unten eine Gastronomie und oben ein Ärztezentrum mit ambulanten Operationssälen. Laut Lucas sei die alte Bausubstanz mit dem großen Saal im ersten Obergeschoss von den Räumen wie auch von der zu geringen Tragfähigkeit dazu nicht geeignet.

„Das ist alles eine Frage der Planung“, wirft Hanisch ein. Der Charme des Gründstücks sei ja gerade der, dass neben dem denkmalgeschützten Gebäude noch eine große Fläche für einen Neubau vorhanden ist, der alle technischen Voraussetzungen erfüllen könne.

Die Denkmalwürdigkeit des „Et Bröckske“ steht für beide außer Frage. Es habe Zeugniswert für das Bauen und gemeinschaftliche Leben der Nachkriegszeit im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.

Ein Zerlegen und Wiederaufbau eines Denkmals an anderer Stelle, wie damals das Buschhüterhaus auf der St. Anton-Straße, das an den Westwall versetzt wurde und heute im Besitz des Kunstvereins ist, sei heute mit Zustimmung der Denkmalbehörde nicht mehr denkbar.