Prozess Gericht: 400 Euro für Faustschläge

Richter redet dem nicht vorbestraften Täter ins Gewissen.

Foto: Archivbild Andreas Bischof

Krefeld. Mit einem Freispruch und einer kleineren Geldstrafe endet ein Prozess beim Krefelder Schöffengericht gegen zwei Angeklagte. Ihnen hatte die Staatsanwaltschaft gemeinschaftlichen Raub in Verbindung mit gemeinschaftlicher Körperverletzung vorgeworfen. Die Taten sollten ein 28-jähriger Kempener und sein 25-jähriger Schwager aus Krefeld am 25. Januar 2015 im Kempener Ortsteil Tönisberg begangen haben.

Im Laufe der Verhandlung, bei der auch einige Zeugen gehört wurden, wurde klar, dass nur einer der Angeklagten einen Zeugen mit Faustschlägen traktiert hatte. Während die Anklageschrift noch von einem entwendeten Handy ausging, hat sich dieser Vorwurf nicht beweisen lassen. Schwierig wurde es auch, weil ein Zeuge mit einem der Beiden verwandt war und deshalb von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machte.

Der bestrafte junge Mann hatte keine Vorstrafen und erhielt, auch weil er die Tat zugab, eine milde Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 10 Euro, die er in Raten von monatlich 50 Euro abbezahlen kann. Bei der Urteilsverkündung redete der Vorsitzende Richter dem Täter noch ins Gewissen: „Auch wenn man sich provoziert fühlt, darf man nicht mit Gewalt antworten.“