Ex-Klinikchef gesteht Untreue
Beim Bau des OP-Zentrums sind Krefelder Architekten zu Unrecht bevorzugt worden. Druck „von oben“ vermutet.
Krefeld. Der frühere Geschäftsführer des damals städtischen Klinikums ist wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldzahlung von 7500 Euro verurteilt worden. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts konnte dem 68-Jährigen nachweisen, beim Bau des OP-Zentrums entgegen der Vergaberichtlinien ein Krefelder Architekturbüro bevorzugt zu haben, das den Auftrag für Planungen nie hätte erhalten dürfen.
Die Kammer verlas am Donnerstag Berichte, aus denen hervorging, dass der damalige Klinikchef offensichtlich den Aufsichtsrat gezielt mit Teil- oder gar Falschinformationen versorgen ließ. So instruierte der Geschäftsführer Experten vor deren Ausführungen im Aufsichtsrat und welches Ergebnis gewünscht war — nämlich die Beauftragung der Krefelder Architekten, die nach Ansicht mehrerer Gerichte rechtswidrig war. Dies sollte offensichtlich vertuscht werden, wie eine Klage gegen die Auftragsvergabe 2007 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ergab: Die dortigen Richter hielten sämtliche Zeugen, die das Klinikum benannt hatte, für Lügner, hieß es gestern im Prozess vor dem Krefelder Landgericht.
Mit der Verlesung einer 14 Seiten langen Erklärung hatte der 68-Jährige am Donnerstag zunächst versucht, die Vorwürfe gegen ihn zu entkräften. Das wurde auf der Richterbank allerdings mit Kopfschütteln entgegengenommen. Denn etliche Schriftstücke, die 2006 im Klinikum beschlagnahmt worden war, sprachen eine andere Sprache. Aus ihnen ging hervor, dass systematisch gegen Vergaberegeln verstoßen und Mitbewerber ausgebootet worden waren, damit das Krefelder Architekturbüro zum Zuge kam. Unter dem Druck der Beweislast, die das Gericht Stück für Stück vorlegte, gestand der Angeklagte schließlich.
Unter anderem geht aus den Unterlagen hervor, dass in der Chefetage des Klinikums nach Auswegen gesucht wurde, als das Oberlandesgericht seinerzeit die fehlerhafte Vergabe erkannte. Es untersagte, die Krefelder zu beauftragen, da das Büro als ungeeignet anzusehen war. Zwar erhielt ein anderer Bieter den Auftrag — aber mit der Bedingung, das Krefelder Büro als Subunternehmer zu beschäftigen. Dabei war in der europaweiten Ausschreibung explizit ausgeschlossen worden, Subbüros zu beschäftigen. Pikant: Das Krefelder Büro hatte bereits ein Jahr lang an der Planung für das OP-Zentrum gearbeitet, obwohl das Vergabeverfahren noch lief.
Da das Oberlandesgericht eine neue Vergabe des Auftrags gefordert hatte, wären alle bis dahin schon von den Krefeldern erarbeiteten Planungen hinfällig gewesen — ein neuer Auftragnehmer hätte wieder bei Null beginnen müssen. Zeitverzug aber sollte es nicht geben: „Ich wollte keine hohen Stillstandskosten produzieren“, so der Ex-Chef. Letztlich fügte er dem Haus aber doch Schaden zu: Weil ein unterlegener Bieter die Verstöße erkannte und auf Schadenersatz klagte. 675 000 Euro musste Helios als Rechtsnachfolger zahlen. „Viel zu viel“, wie er gestern hervorhob. Er rechnete gerade einmal 83 000 Euro vor.
Dessen Verteidiger schob ein Stück der Schuld dem Aufsichtsrat zu: Dieser habe seine Aufgabe „nicht ganz wahrgenommen“, hätte „die Augen aufmachen und an dieser Stelle überprüfen müssen“. Der Staatsanwalt äußerte, auf den Geschäftsführer sei Druck ausgeübt worden, das Architekturbüro zu beauftragen — von wem, blieb offen. Gegen zwei Helfer ist das Verfahren bereits gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt worden (die WZ berichtete).