Geplatzte Reise: Gymnasium gewinnt Prozess gegen Veranstalter

Bus des Aachener Veranstalters hatte abgefahrene Reifen und fehlende Sicherheitsgurte.

Krefeld. Im vollem Umfang hat jetzt das Landgericht in Aachen der Klage des Gymnasiums am Moltkeplatz gegen einen auf Schul- und Studienfahrten spezialisierten Aachener Reiseveranstalter stattgegeben: Er wurde verurteilt, die gesamten Reisekosten von 16 590 Euro zurückzuerstatten — inklusive Verzugszinsen und Prozesskosten.

Zwei Kursstufen des Gymnasiums — 40 Schüler — wollten Anfang Oktober 2010 die italienische Hauptstadt besuchen. Mit dem Reiseveranstalter hatten Moltke-Schüler und -Lehrer zuvor schon gute Erfahrungen gemacht. Doch Eltern, die ihre Kinder zum Abfahrtsort brachten, waren entsetzt ob des Zustandes des Reisebusses, der zuvor im Schülertransport eingesetzt worden sein soll und als Ersatz für ein anderes Fahrzeug diente: Sicherheitsgurte fehlten, beide Vorderreifen waren abgefahren, und der Bus machte auch sonst einen wenig vertrauenserweckenden Eindruck.

Nachdem Polizeibeamte das Fahrzeug bereits kontrolliert und für fahrtauglich befunden hatten, wurden sie von den Eltern nochmals zum Abfahrtsort gerufen und auf den Zustand der Reifen aufmerksam gemacht. Als es hieß, der Fahrer müsse nach Aachen zurückfahren, um die Räder zu wechseln, tauchten plötzlichen Zweifel auf, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Lenkzeiten eingehalten werden konnten — denn der zweite Fahrer sollte erst in Basel zusteigen.

Das Landgericht Aachen kam in der Beweisaufnahme zur Überzeugung, dass der Bus den Anforderungen nicht entsprach. Im Vertrag war vereinbart worden, dass das Unternehmen ein modernes Fahrzeug zur Verfügung stellt.

Das städtische Rechtsreferat, das das Gymnasium am Moltkeplatz vor Gericht vertrat, will sich vorläufig zum Prozess nicht äußern. Es geht davon aus, dass der Reiseveranstalter nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel einlegen wird. Dafür hat er Zeit bis Mitte Januar. Dann müsste vor dem Oberlandesgericht in Köln neu verhandelt werden. Erst wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, erhalten die Eltern den Reisepreis zurück.

Die Rom-Reise ist übrigens nicht nachgeholt worden. Oberstudiendirektor Rolf Neumann: „Eine Gruppe ist dann im Januar für ein verlängertes Wochenende ins Sauerland gefahren“. al