Prozess Gericht: Kaufhausdetektiv hat Diebinnen erpresst
Krefeld. Eigentlich sollen Kaufhausdetektive dafür sorgen, dass Diebstähle aufgedeckt und angezeigt werden. Ein 37-jähriger Angeklagter aus Essen legte seine Pflichten als Bewacher eines Bekleidungsgeschäftes auf der Hochstraße in Krefeld nach Meinung des Amtsgerichts aber etwas falsch aus.
Denn der Mann hatte am Mittag des 13. Juli des vergangenen Jahres zwei Schwestern bei einem Ladendiebstahl erwischt. Statt die Anzeige der Polizei zu übergeben, soll er den jungen Frauen im Alter von heute 17 und 24 Jahren angeboten haben, diese verschwinden zu lassen, wenn sie ihm 400 Euro übergeben würden. Das sah das Amtsgericht in seiner Verhandlung am Mittwoch als versuchte Erpressung an und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro, insgesamt also 400 Euro. Der Angeklagte, der ohne Rechtsanwalt gekommen war, stellte die Vorwürfe anders dar. Er habe das jüngere Mädchen mit einer Tasche voller Bekleidungsstücke aus dem Laden gehen sehen und sie unmittelbar davor gestellt.
Dort kam die ältere Schwester dazu. Im Laufe der Anzeigenaufnahme hätte sie ihn gefragt, ob man das nicht auch mit einer Geldzahlung regeln könne. Die Frauen haben sich später noch mit ihm treffen wollen, um das zu besprechen. Bei diesem Treffen kurz vor Ladenschluss klickten die Handschellen bei der Sicherheitsfachkraft. Denn die jungen Frauen hatten die Polizei mitgebracht. Sie stellten die Sache vor Gericht auch anders dar. Die jüngere Schwester behauptete, dass sie im Laden einen Anruf bekommen habe und nur raus gegangen sei, um zu telefonieren.
An die Tüte in ihrer Hand habe sie dabei gar nicht mehr gedacht. Als der Ladendetektiv sie gestellt habe, hätten sie und ihre Schwester angeboten, dass sie die Ware bezahlen, da es nur ein Missverständnis gewesen sei. Außerdem wollten sie mit der Filialleitung sprechen. Der Angeklagte habe dann nach einigem Hin und Her angeboten, die Anzeige verschwinden zu lassen, wenn sie ihm abends 400 Euro geben würden.
Die Schwestern willigten darauf zwar ein, sagten aber kurz danach ihren Eltern Bescheid, die sie zur Polizei schickten. Mit Zivilpolizisten begaben sich die Mädchen am Abend zum Treffpunkt. Zur Geld-Übergabe kam es nicht mehr, weil die Polizei den Angeklagten vorher stellte.