Gericht: Mann schlug mit Kleiderbügel zu
32-Jähriger muss nun in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Krefeld. Im Wahn war er nicht Herr seiner Sinne. Ein 32-Jähriger schlug im vergangenen Jahr mehrfach zu — einmal sogar mit einem Kleiderbügel. Auf der Hubertusstraße bekam es ein 24-jähriger Krefelder mit der Angst zu tun, als der Angeklagte ihn fragte: „Bist du Dennis?“. Denn auf das „Ja“ folgte der Angriff mit einem hölzernen Kleiderbügel. Zudem beleidigte und beschimpfte der Angreifer sein Opfer. Es gab jedoch nicht den geringsten Grund für seine Wut. Angeblich habe der Geschädigte Briefe an die Freundin des Angeklagten geschrieben. Doch diese existierten nur in dessen Vorstellung.
Seinen Zorn hatte der Mann auch gegenüber seiner Lebensgefährtin (28) nicht im Griff. In der Beziehung mit seiner ebenfalls an einer seelischen Störung leidenden Freundin krachte es regelmäßig. Der Angeklagte räumte ein: „Ich habe sie geschlagen“. Die Freundin wurde von zwei Polizeibeamten in den Gerichtssaal gebracht, weil sie zunächst „keine Lust“ hatte. Sie gab an keinerlei Erinnerungen an die negativen Vorfälle zu haben.
Genaue Erinnerungen hatten dagegen zwei andere Zeugen. Diese hatten das Paar bei einem handgreiflichen Streit beobachtet. Die Freundin soll dabei laut um Hilfe gerufen haben. „Der will mich umbringen“, hallte es über den Frankenring. Mit mutigem Einsatz verhinderten die Zeugen Schlimmeres und wurden dabei selbst angegriffen.
Der Angeklagte gab zu, ein Problem mit seinen Aggressionen zu haben. Dies bestätigte auch ein Gutachter vor Gericht. Die paranoide Psychose sorgt für die Aussetzer: „Dies ist nicht gewollt, aber er hat es nicht unter Kontrolle.“ Der Gutachter empfahl die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.
Nur unzureichend war der Angeklagte zuvor einer ambulanten Therapie nachgegangen, versuchte sich selbst mit dem Konsum von Betäubungsmitteln zu helfen. Dadurch verschlimmerte sich die Situation jedoch nur. „Die Psychose muss drogenfrei behandelt werden“, erklärte der Psychologe. Die Kammer folgte dieser Empfehlung. Der 32-Jährige muss in die Psychiatrie. „Es kann immer wieder zu Situationsverkennungen kommen“, urteilte der Vorsitzende Richter.
Von den eigentlichen Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung wurde der Angeklagte frei gesprochen. Er hatte aufgrund seiner Krankheit unter verminderter Schuldfähigkeit gehandelt.