Gericht: Nebenbuhler mit Messer attackiert
Eifersucht: Anklage wegen versuchten Totschlags.
Krefeld. Eifersucht ist eines der Hauptmotive für Mord und andere Gewaltdelikte. Sie dürfte auch den Anlass für eine Tat gegeben haben, die seit Dienstag vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts verhandelt wird. Ein 37-jähriger Mann aus Sri Lanka soll am 20. November vergangenen Jahres einen 25-jährigen mit mehreren Messerstichen niedergestreckt haben. Er hatte den Verdacht, dass seine Ehefrau ein Verhältnis mit dem Mann hatte. Das Opfer überlebte die Attacke und musste mit einer Lungenfell- und einer Gefäßverletzung mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden. Darum muss sich der Angeklagte auch „nur“ wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Rund eineinhalb Stunden schilderte der Mann bei Prozessauftakt die Vorgeschichte der Tat. Wenn man dem Angeklagten folgt, war es eine fast schon logische Konsequenz in einer Beziehung, die immer weiter auf eine Katastrophe zusteuerte.
Im Januar 2007 habe er seine Frau geheiratet. Im Oktober desselben Jahres sei die gemeinsame Tochter geboren worden. Damals lebte die Familie noch in Sri Lanka. Ende 2008 seien seine Frau und die Tochter aufgrund des Krieges nach Deutschland ausgereist. Erst 2014 durfte er selbst nachkommen.
Wenige Tage später lernte er jenen Mann kennen, den er später angreifen sollte. Regelmäßig sei er in der ehelichen Wohnung zu Besuch gewesen. Mit der Zeit keimte im Angeklagten der Verdacht, dass dieser Mann für seine Frau mehr als nur ein Freund sein könnte. Vor allem weil der vermeintliche Nebenbuhler ein „Frauenschwarm“ gewesen sei. Am 12. November habe er schließlich ein benutztes Kondom gefunden und sich in den Folgetagen auf die Lauer gelegt. Am Tattag, als er nach vier Tagen von einer Montagetätigkeit unerwartet früh wieder nach Hause gekommen war, habe er den Mann und seine Frau halbnackt in der Wohnung angetroffen. Seine Frau habe noch gesagt, dass sie und der Mann keinen Sex gehabt hätten, „aber ich wusste schon, dass sie lügt wie gedruckt.“
Schon im Vorfeld habe er sich überlegt, den Mann diesmal zu verletzen. Vorherige Anweisungen, sich fernzuhalten, hätten ihn nicht beeindruckt. Also griff der Angeklagte sich das seinen Angaben nach „kleinste Messer“ aus der Küche mit einer Klingenlänge von zwölf Zentimetern. Im Gerangel habe er den Mann dreimal in den Rücken gestochen, einmal an der Schulter getroffen und ihm schließlich noch zweimal das Messer ins Gesäß gerammt. Danach konnte der Angegriffene flüchten. Der Angeklagte wurde noch am selben Tag von der Polizei festgenommen.
Vorerst soll es zwei Fortsetzungstermine des Prozesses geben.