Amtsgericht Gericht verurteilt Einbrecher-Duo

Die Männer haben im Dezember versucht, in ein Juweliergeschäft einzubrechen. Gestern mussten sie sich wegen ihrer Tat vor dem Amtsgericht verantworten.

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Krefeld. Noch bevor zwei Männer in der Nacht auf den 14. Dezember im vergangenen Jahr die Tür zu einem Juweliergeschäft an der Marktstraße die Tür aufhebeln konnten, beendete die Polizei den Einbruchsversuch. Die beiden Krefelder (39 und 23) kamen in Untersuchungshaft. Am gestrigen Dienstag mussten sie sich wegen ihrer Tat vor dem Amtsgericht verantworten. Der ältere Angeklagte muss für zehn Monate ins Gefängnis, der jüngere wurde zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Außerdem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Beide Männer gaben die Tat zu.

Der jüngere Angeklagte über den versuchten Einbruch

Erschwerend kam für den 39-jährigen Mann hinzu, dass die Polizei in seinem mitgeführten Rucksack eine Taschenlampe mit Elektroschocker-Funktion gefunden hat. Diese Waffe wurde ihm schon von Gesetzes wegen strafschärfend angerechnet. Außerdem musste er sich noch für einen anderen Diebstahl im Juni 2016 verantworten. Da hatte er in einem Supermarkt Lebensmittel im Wert von rund sieben Euro mitgehen lassen. Beide Taten hatten sowohl bei ihm, als auch bei dem Mitangeklagten mit ihrer Drogensucht zu tun. Sie hatten sich in der Drogenszene am Theaterplatz kennengelernt. Als sie wieder Geld für Rauschgift brauchten, entschlossen sie sich, mit Brecheisen, Meißel und Taschenlampen durch die Krefelder Nacht zu ziehen.

„Der Juwelierladen hat sich so ergeben, weil gerade kein Mensch in der Nähe war“, sagte der jüngere Angeklagte. Er sei für das Aufhebeln der Tür zuständig gewesen, sein Komplize für das Wachehalten. Beides hat offenbar so schlecht funktioniert, dass die Angeklagten festgenommen wurden, bevor die Tür offen war.

Gerade der Ältere der beiden hat schon eine Menge auf dem Kerbholz. 24 Vorstrafen stehen in seinem Register. Seit 1991 sei er drogenabhängig, zu diesem Zeitpunkt fing auch seine Straffälligkeit an. Diese erheblichen Vorbelastungen, bei denen es immer wieder zu widerrufenen Bewährungen gekommen ist, waren auch ein Grund dafür, dass die Richterin die Strafe nicht noch einmal zur Bewährung aussetzte.

Der jüngere Mann hatte nur zwei Geldstrafen in seinem Register stehen. Daher konnte seine erste Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden.