21-Jährige wegen Diebstahls verurteilt

Die Krefelderin soll in Kempen und Tönisvorstgezielt Senioren bestohlen haben.

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Krefeld/Kreis Viersen. Am Krefelder Amtsgericht fiel am Mittwoch das Urteil gegen eine 21-jährige Krefelderin. Die junge Frau erhielt wegen Diebstahls in drei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die junge Frau in diesem Frühjahr zusammen mit „zwei bis drei“ Mittätern beschlossen hatte, aus den Wohnungen betagter Menschen Wertgegenstände zu entwenden. Zu diesem Zweck meldete sich die junge Frau telefonisch auf Kleinanzeigen in Printmedien, in denen verschiedene Gegenstände zum Verkauf angeboten wurden. Insgesamt kam es anschließend zu drei Diebstählen in Tönisvorst und Kempen.

So erschien die 21 Jahre alte Krefelderin im Mai dieses Jahres mit weiteren Personen bei einem 86 Jahre alten Tönisvorster, der drei Fahrräder verkaufen wollte. Während der ältere Herr abgelenkt wurde, stahl einer der „Besucher“ zahlreiche Schmuckgegenstände sowie zwei wertvolle Armbanduhren aus seiner Wohnung.

Genauso gingen die Krefelderin und ihr „Anhang“ im Juli dieses Jahres bei einer 78-jährigen Tönisvorsterin vor. Ihr wurden 200 Euro Bargeld sowie eine EC-Karte entwendet. Wenige Wochen später suchten die Diebe dann noch eine 82-jährige Kempenerin auf und stahlen dort 700 Euro in bar, zwei Geldkarten sowie Modeschmuck.

Die bereits vorbestrafte Krefelderin hatte sich voll geständig gezeigt. Sie sei von ihrem damaligen Freund, den sie im Dezember vergangenen Jahres kennengelernt habe, erst zum Drogenkonsum (Cannabis und Kokain) und schließlich zu den Diebstählen verleitet worden. Neben den Beiden wäre noch eine Bekannte des Freundes an den Taten beteiligt gewesen.

Bei den späteren Opfern angerufen habe sie selbst, es seien aber nicht gezielt ältere Menschen ausgewählt worden. Das konnte sich der Staatsanwalt gestern jedoch nicht vorstellen: „Sie haben beim Telefonieren doch sicherlich an der Stimme erkannt, ob der Betreffende alt oder eher jung war“, meinte er. Außerdem glaube er nicht, dass sie bei dem Ganzen nur eine „kleine Mittäterin“ gewesen sei.

Der Richter schloss sich dieser Meinung an, wertete das umfassende Geständnis zwar als positiv, entschied sich aber gegen eine Bewährungsstrafe, weil die 21-Jährige bereits einschlägig vorbestraft sei und er zudem keine positive Sozialprognose erkennen konnte.