Naturschutz Giftpflanze Jakobskreuzkraut: Mehrere Rinder starben in wenigen Tagen
Linn. · Das Umweltamt plant den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gegen das Jakobskreuzkraut im Krefelder Naturschutzgebiet Latumer Bruch. Sechs Hektar Fläche sind betroffen.
Das Latumer Bruch ist Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten. In dem Naturschutzgebiet leben unter anderem Exemplare des streng geschützten Kammmolchs und des Ameisenbläulings. Aber auch die Greifvögel Schwarz- und Rotmilan sind hier beheimatet. Angesichts eines solchen wertvollen Naturraums ist es eigentlich unvorstellbar, dass auf den Flächen im Latumer Bruch Pflanzenschutzmittel aufgetragen werden.
Heilung bei vergifteten Tieren ist laut Umweltamt fast aussichtslos
Doch beim Grünflächenamt der Stadt weiß man sich keinen anderen Rat mehr. Das Jakobskreuzkraut hat sich in den vergangenen Jahren auf mehreren Flächen im Laturmer Bruch so stark vermehrt, dass ein Herausreißen der giftigen Pflanzen nicht mehr ausreicht, um das Problem einzudämmen. Fressen Nutztiere wie Rinder die giftigen Pflanzen, kommt es zu einer chronischen Vergiftung. Eine Heilung ist laut dem Umweltamt in diesem Fall „aussichtslos“. Bei einer akuten Vergiftung trete der Tod schon nach wenigen Tagen ein. „Anhand solcher Folgen gibt es leider keine andere Möglichkeit zur Bekämpfung mehr“, sagt Theo Malschützky, Mitarbeiter des Grünflächenamtes.
Im Naturschutzbeirat soll am Dienstag darüber abgestimmt werden, ob der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Latumer Bruch auf drei betroffenen Flächen ermöglicht werden kann. „Eigentlich ist der Einsatz in dem Gebiet verboten“, sagt Malschützky, „doch wir haben alles andere probiert.“ Zwei Rinder seien gestorben, nachdem sie Heu von den befallenen Feldern gefüttert bekommen hätten. Eine im Latumer Bruch weidende Kuh soll eine Fehlgeburt erlitten haben, weil sie von dem Jakobskreuzkraut gefressen hat. Heu, das von den betroffenen rund sechs Hektar großen Wiesen stamme, sei nicht mehr zu verkaufen für die Landwirte. Zudem würden enorme Entsorgungskosten anfallen, weil eine Kompostierung nicht möglich sei. „Sechs Hektar entsprechen in etwa einer vollen Turnhalle“, erklärt Malschützky.
Eine Wiese muss flächendeckend behandelt werden
Eingesetzt werden soll ein bienenverträgliches Herbizid, das laut dem Grünflächenamt auch in Wasserschutzgebieten zugelassen sei. Während zwei Bereiche im Latumer Bruch nur von einzelnen Pflanzen befallen sind (Rückenspritze), muss eine dritte Wiese flächendeckend mit dem Herbizid behandelt werden.
Malschützky erwartet eine intensive Diskussion in dem Gremium, in dem auch Vertreter des Naturschutzbundes, des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald vertreten sind.