Reform der Grundsteuer Düsseldorfs OB Geisel will neue Wege bei der Grundsteuer gehen

Düsseldorf · Düsseldorfs Oberbürgermeister kritisiert das Bund-Länder-Konzept zur Grundsteuer. Das sei eher „ein Beschäftigungsprogramm für Finanzbeamte“. Kommunen wie Krefeld und Wuppertal teilen die Kritik nicht.

Wie soll die Grundsteuer bemessen werden? Auch Kommunen in der Region sind sich uneins.

Foto: dpa/Oliver Berg

Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) kritisiert das Bund-Länder-Papier zur Reform der Grundsteuer. „Ich habe den Eindruck, dass wir auch nach dem Kompromiss konstruktiv über noch eine Vereinfachung reden können – und damit stehe ich keineswegs allein da“, so das Stadtoberhaupt auf Anfrage dieser Zeitung.

Geplant ist, die Grundsteuer an durchschnittlichen Nettokaltmieten, Gebäudealter und Bodenrichtwerten zu bemessen. „Das wäre kompliziert und eher ein Beschäftigungsprogramm für Finanzbeamte“, meint Geisel. „Viel praktikabler und trotzdem gerecht wäre es, wenn wir uns auf die Bodenrichtwerte als einziges Kriterium einigen könnten. Der Wert einer Immobilie ist doch in den Bodenrichtwerten implizit enthalten, sie spiegeln den tatsächlichen oder potenziellen Ertragswert der Immobilien. Zudem entsteht durch diese Lösung ein Anreiz, Grundstücke so effizient wie möglich zu bebauen“, so Geisel.

Krefeld und Wuppertal teilen die Kritik aus Düsseldorf nicht

Unterstützung bekommt Düsseldorfs OB vom Deutschen Mieterbund. Dessen Direktor Lukas Siebenkotten sagt: „Maßstab sollte ausschließlich der Bodenwert sein. Das wäre unbürokratisch, weil es diese Daten schon gibt. Und es würde bei Mietern in ohnehin schon hochpreisigen Städten weniger ins Kontor schlagen, weil nicht noch zusätzlich der Gebäudewert herangezogen wird wie jetzt beim Bund-Länder-Modell.“

Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hält es für richtig, den Bodenwert zur Grundlage zu machen, um die Grundsteuer zu ermitteln. Damit würden Anreize gesetzt, Boden effizient zu nutzen.

Eine Reform der Grundsteuer ist notwendig, weil die Finanzämter veraltete Werte zugrunde legen. Eigentümer von Immobilien würden deshalb in gravierendem Maße ungleich behandelt, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Das verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Bis Ende 2019 muss die Reform stehen, sonst entfällt die Steuer.

Dies ginge zulasten der Kommunen, denn die Einnahmen aus der Grundsteuer von jährlich etwa 14 Milliarden Euro fließen in ihre Kassen. In dem Bund-Länder-Papier heißt es, dass die Reform „aufkommensneutral“ sein soll, die Städte also kein Geld verlieren.

Krefelds Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) teilt die Kritik seines Parteifreundes Geisel an den Vorschlägen aus Berlin nicht. Für ihn ist das „Reform-Modell grundsätzlich geeignet“, die Grundsteuer neu auszurichten. Das Konzept müsse „sozial gerecht sein und die Wertigkeit des Eigentums berücksichtigen“. Da die Grundsteuer eine Haupteinnahmequelle der Kommunen sei, dürfe die Neuordnung nicht zu ihren Lasten erfolgen.

Wuppertals Stadtkämmerer Johannes Slawig (CDU) bewertet das Bund-Länder-Papier ebenfalls positiv und und sieht einen „vertretbaren Kompromiss“. Es sei gerecht, die Grundstückswerte zu berücksichtigen. Bei der Neuberechnung werde es Gewinner und Verlierer geben.