Meinung Grundsteuer - Augen zu und durch

Meinung · Es kam, wie es kommen musste: Ein Kompromiss zur Grundsteuer ist gefunden – und das Gezeter ist groß. Dabei ist der Kompromiss an sich schon ein Wunder, schienen die Fronten doch Anfang des Jahres  noch deutlich verhärteter als jetzt.

Ekkehard Rüger

Foto: ja/Sergej Lepke

Zur Erinnerung noch mal fürs Protokoll: Niemals hätte Olaf Scholz das undankbare Thema angepackt, stünden ihm nicht das Bundesverfassungsgericht und seine gesetzten Fristen im Nacken.

Scholz hat abgespeckt und das ist gut so. Der Vorwurf eines bürokratischen Irrsinns ist ihm dennoch nicht erspart geblieben.  Aber in der Grundsatzfrage, ob sich die Grundsteuer an dem Wert von Immobilien oder nur an der Fläche orientieren soll, kann man sich mit guten Gründen an die Seite des Bundesfinanzministers stellen: Warum sollte eine eigentumsorientierte Steuer den Vermieter auf dem Land in Mecklenburg-Vorpommern genauso belasten wie den Immobilienbesitzer an der Hamburger Binnenalster?

Die entgegengesetzte Befürchtung, dass damit das Wohnen in den Zentren noch teurer wird, ist gleichwohl auch berechtigt – und verweist zugleich auf zwei wirkliche Schwachpunkte des Kompromisses: Zum einen scheint die Abschaffung der Umlagefähigkeit vom Tisch. Mieter werden also auch künftig in weiten Teilen die Belastung der Grundsteuer tragen müssen.

Zum anderen wächst der Druck auf die Kommunen, die heftigsten Ausschläge nach oben durch Absenkungen ihrer Hebesätze wieder aufzufangen. Denn die Hebesätze sind die lokalen Multiplikatoren für den bundeseinheitlich ermittelten Steuermessbetrag. Damit haben die Städte und Gemeinden, die finanziell am Tropf der Grundsteuer hängen, zugleich die undankbarste Rolle, wenn  die Grundsteuerreform spätestens Anfang 2025 dann auch umgesetzt wird.

Das Gesetzgebungsverfahren für die Reform muss Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Bis dahin gilt vermutlich in Berlin: Augen zu und durch.