Justiz Haftbefehl gegen Brandstifter - Krefelder soll Penny-Markt in Brand gesetzt haben
Krefeld · Der 23-jährige Angeklagte ist nicht zum Verhandlungstermin erschienen. Auch ein vorgeladener Zeuge nahm den Termin nicht war und muss nun ein Ordnungsgeld zahlen.
Ein 23-jähriger Krefelder hätte sich am Dienstag vor dem Schöffengericht in Krefeld aufgrund des Verdachts der vorsätzlichen Brandstiftung verantworten müssen. Dem Angeklagten wird vonseiten der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dass er am 9. November 2020, gegen 3.10 Uhr mittels eines Brandbeschleunigers ein Feuer an einer Penny-Filiale an der Kölner Straße in Fischeln entzündet haben soll. Dabei seien die Fenster des Supermarktes, wie auch ein Metallkäfig und darin befindliche Holzpaletten mit Grillkohle stark beschädigt und zum Teil auch zerstört worden. Anschließend sei der Brand noch auf das Dach der Penny-Filiale übergegriffen und habe dieses teilweise zerstört. Der eigentliche Verkaufsraum des Supermarktes blieb jedoch von den Flammen verschont.
Da der Angeklagte zum Termin des Amtsgerichts nicht erschienen ist, wurde von der Staatsanwaltschaft der Antrag gestellt, einen Haftbefehl vom 23. August 2022 in Vollzug zu setzen, um eine Fluchtgefahr auszuschließen.
Auch ein für die Verhandlung wichtiger Zeuge, der vom Gericht vorgeladen wurde, ist zum Verhandlungstermin am Amtsgericht nicht erschienen. Gegen diesen wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro verhängt, welches ersatzweise durch drei Tage Ordnungshaft verbüßt werden kann. Zum nächsten Verhandlungstermin, der noch nicht feststeht, soll dieser ebenfalls polizeilich vorgeführt werden.