Haftstrafe für Einbruch beim Noch-Ehemann
Die Angeklagte erschien nicht vor Gericht.
Krefeld. Offenbar hatte die 48-jährige Krefelderin ihren früheren Kollegen bei einem Schlüsseldienst gut über die Schulter geschaut. Jedenfalls gelang es ihr im Mai vergangenen Jahres, das Schloss zur Wohnung ihres Noch-Ehemannes in Krefeld zu öffnen. Wegen Einbruchdiebstahl sollte sie sich nun vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten. Aus dem Safe ihres Mannes, zu dem sie die Kombination kannte, habe sie dann 500 Euro entwendet, so die Anklage.
Zwei Wochen später dann habe sie außerdem mit einem in ihrem Besitz befindlichen Schlüssel die Gaststätte ihres Ehemannes in Krefeld betreten und mit weiteren Schlüsseln Geld aus Automaten entnommen und auch die Lottokasse entwendet. Doch weder sie selbst noch ihr Ehemann, der als Zeuge aussagen sollte, erschienen gestern vor Gericht. So vertat die Krefelderin ihre Chance auf ein glimpfliches Ausgehen des Verfahrens. Schließlich hätte man je nach Situation und Erklärungen der Beteiligten über eine Einstellung des Verfahrens gegen Wiedergutmachung des Schadens verhandeln können, sagte die Richterin und verfuhr jetzt nach Anklage und Aktenlage.
Sechs Monate auf Bewährung für den Wohnungseinbruch und eine vierwöchige Bewährungsstrafe oder ersatzweise 1800 Euro Bußgeld, so der Strafbefehl. Außerdem muss die 48-Jährige innerhalb eines Jahres den Schaden ersetzen und auch die Gerichtskosten tragen. Für die Abwicklung eines möglichen Einspruches wurde ihr ein Pflichtverteidiger zugeordnet. Ihr vorheriger Anwalt hatte zuvor sein Mandat niedergelegt.